Ist eine Cocktailbar als Nachtbar oder Nachtclub zwangsläufig anzusehen und arf sich eine 16,5 Jahre altes Mädchen dort aufhalten und wenn ja wie lange?

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Der Gesetzgeber definiert nicht genau was als "Nachtclub" oder ähnlicher Vergnügungsbetrieb zu definieren ist.

https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/abteilung4/referat31/brosch__re_th__ringer_vollzugshinweise_mini.pdf

Indiz für die Führung einer Gaststätte als Nachtbar oder Nachtclub ist neben der Vorführung von Amüsierangeboten auch eine über die allgemeine Sperrzeit hinaus reichende Konzession.


Definition des Landes Thüringen (anwendbar auf alle anderen Bundesländer)

Somit halten wird fest: im Normalfall ist ein Nachtclub oder eine Nachtbar (o.ä) ein Betrieb der besonders lange geöffnet ist und ein "Amüsierangebot" für die Kunde hat (häufig Erotischer oder sexuelelr Natur).

Dazu regelt der Gesetzgeber: das Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) der Zutritt zu solchen Betrieben, zu jeder Zeit verwehrt werden muss.

Lg, Anduri87

Zum ersten weis ich nicht Recht.Aber man darf sich mit 16 Jahren bis 24 Uhr in einem Club/Diskothek aufhalten ohne Erziehungsberechtigten oder einer Volljährigen Person.

Eine Cocktailbar ist nicht zwangsläufig ein Nachtlokal.

Ein 16 Jahre altes Mädchen darf sich bis 24 Uhr dort aufhalten.

bis 12 dann musst du zuhause sein wenn du bei einer öffentlichen veranstaltung bzw kneipe disco etc bist