Frage zu einer Zwangsversteigerung (Schwarzbau?)?

2 Antworten

Der Abriss wäre der größte Eingriff für den Besitzer und für die Behörde daher nur das letzte Mittel, wenn keine Heilung der Baurechtsverstöße möglich ist.

Der andere Standort könnte z.B. durch einen neuen Bauantrag heilbar sein, sofern das Gebäude grundsätzlich genehmigungsfähig ist (Abstände zur Grundstücksgrenze müssen ausreichend sein, etc.).

Mit einem Ziegelmauerwerk in einen Hang bauen, ist aus meiner Sicht nicht nur baurechtlich, sondern auch bautechnisch problematisch.

Nein, das wird nicht zwangsläufig abgerissen werden müssen, theoretisch ist es aber möglich