Ist ein Lehrer verpflichtet mit dem Schüler zu sprechen, wenn es den Unterricht dieses Lehrers betrifft und dem Schüler etwas stört, das das geklärt wird?

4 Antworten

Falls der Lehrer ein Gespräch mit dem Schüler grundsätzlich verweigert und nicht nur verschiebt, könnte der Schüler seine Eltern in die Sprechstunde des Lehrers schicken und dabei dann gleich mitkommen. Manche Lehrer an meiner Schule hatten eigene Schülersprechstunden eingerichtet. Ein Gang zum Klassenleiter oder zum Vertrauenslehrer könnte auch hilfreich sein.

Sonderfälle: Über die Inhalte des Unterrichts muß der Lehrer mit den Schülern nicht sprechen. Diese sind über den Lehrplan vorgegeben. Bei alternativen Lehrinhalten steht dem Lehrer die Auswahl zu. Auch die Art seiner Unterrichtsführung steht dem Lehrer frei. Er kann, aber er muß darüber nicht sprechen.

Ein Vater wollte mir mal eine andere Art der Unterrichtsführung vorschreiben. Ich habe ihm dann empfohlen sich beim Schulleiter über mich zu beschweren. Das hat er dann wohlweislich unterlassen. Ich habe dies meinen Kollegen berichtet. Danach war der Vater dann bekannt wie ein bunter Hund.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Kommt auf den Sachverhalt an. Pauschal eher nein, weil wenn man hier die "darf der Lehrer das" Fragen anschaut, die Schüler überwiegend im Unrecht sind.

Muss sich der Lehrer nicht an hören. Gibt keinerlei Verpflichtungen dazu.

Er kann es auf später verschieben. Sollte es aber nicht ignorieren