Ist Duschen eine Ruhestoerung

12 Antworten

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Das Kölner Landgericht (LG Köln 1 S 304/96) wies die fristlose Kündigung einer Kölner Vermieterin zurück. Die hatte ihrer Mieterin mit der Begründung gekündigt, dass die Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24 Uhr durch Baden und die damit verbundenen Wassergeräusche Mitbewohner gestört habe. Hierdurch habe sie ständig und hartnäckig mietvertragliche Pflichten verletzt und insbesondere gegen die Hausordnung verstoßen.

Tatsächlich stand in der Hausordnung ausdrücklich, dass zwischen 22 Uhr und 4 Uhr nicht gebadet werden darf.

Eine derartige Klausel ist nach Einschätzung der Kölner Richter aber unwirksam. Denn die Klausel verstößt gegen das AGB-Gesetz. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist mit wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts nicht vereinbar.

Das Mieterrecht, das heißt der Mietgebrauch, erstreckt sich auf alle Teile der Wohnung. Das Landgericht Köln wörtlich: Der Mieter kann ein vorhandenes Bad grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen. Bestimmte Badezeiten lassen sich aus dem Mietgebrauch selbst nicht ableiten; entsprechende Formularklauseln sind unzulässig. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zählt zu den normalen Wohngeräuschen, die von allen Mitbewohnern hingenommen werden müssen.

Waschen, auch nächtliches Duschen bzw. Baden, gehören zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres normaler Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden kann.

Offen ließ das Landgericht Köln, ob die Nachbarn aufgrund störender nächtlicher Badegeräusche die Miete kürzen könnten. Offen ließ das Gericht auch, ob nach Treu und Glauben Grenzen für nächtliches Baden und Duschen zu ziehen sind. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss (Owi) 411/90 - (Owi) 181/90 I) hatte entschieden, dass nachts einschließlich der vorbereitenden und der abschließenden Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufenlassen des Badewassers 30 Minuten angemessen sind. Dauerduschen - drei Stunden lang - hielt das Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen für unzulässig.

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/vertrag/ratgdmbdl0156.jsp

klar darf man auch nach 22 uhr noch duschen, allerdings bin ich persönlich der meinung, dass man dieses dann nicht unnötig in die länge ziehen sollte, denn es kann immer vorkommen, dass es jemand anderen stören könnte, und schon alleine die gegenseitige rücksichtnahme, anstand und respekt sollten einen dazu bringen, nicht unnötig lange zu fortgeschrittener stunde zu duschen oder zu baden. schließlich hat jeder mal nicht so gute tage, wo einen selbst es dann auch stört, wenn der nachbar zu später stunde noch rumort

und wenn wir mal alle ganz ehrlich sind, weder alt- noch neubau sind so gebaut, dass man keinerlei geräusche hört - ich höre auch jede nacht, wenn meine nachbarn, welche 2 etagen über uns wohnen, nachts um 1 das klöchen besuchen - schlafzimmer grenzt an badezimmer und leider genau die seite, wo das klo und das waschbecken hängen, tja, kann man nix machen.

Auch wenn die Hausordnung nachts ein Wasserstopp verlangt, dürfen Mieter trotzdem nach Mitternacht duschen.

Richter weichen das Badeverbot auf und entmachten die Hausordnung: Ein Mieter darf auch mitten in der Nacht duschen - selbst wenn Hausregeln Wasserrauschen nach 22 Uhr verbietet.

Auszug aus: http://www.sueddeutsche.de/immobilien/824/334675/text/

Wenn man es bis in die Nachbarwohnung hört, ist es verboten, sonst nicht, weil es ja keinen stört. Ich geh täglich um 00:00 Uhr baden, und es merken nicht einmal meine Eltern etwas, also wird es meine Nachbarn bestimmt auch nicht stören.