Ist dieses Parken erlaubt?
Es ist ein öffentlicher Parkplatz. Darf man einfach so ein Platz „reservieren“? Das ist nicht das erste mal, das sehe ich schon seit jahren. Wenn ja kauf ich mir auch ein roller und stelle es einfach hin. Es gibt eh einen großen Mangel an Parkplätze und dann so etwas zu sehen…
8 Antworten
Hi, ja
Das ist nicht nur erlaubt, sondern auch geboten. Man darf einen Roller nicht einfach auf dem Gehweg an einer Laterne anschließen, wie ein Fahrrad.
Und quer parken ist für diese Fahrzeuge auch erlaubt.
Auf dem Bild steht der Roller sogar sehr platzsparend - direkt hinter der Einfahrt.
Hat eigentlich vorbildlich geparkt.
Abgesehen davon, dass der Roller knapp vor dem abgesenkten Bordstein zu stehen scheint, steht er korrekt.
Das "Reservieren" von Parkplätzen mittels eines Rollers ist eine Unsitte, die immer mehr zunimmt. Leider gibt es keine rechtliche Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Einzig das "nicht platzsparende Parken" könnte im Einzelfall vorliegen, ist aber eher ein stumpfes Schwert, weil selbst das Längsparken eines Zweirades dieses Attribut nicht pauschal erfüllt, sonder streng genommen sogar vorgeschrieben ist.
Naja, er parkt da ja nur und das ist rechtens. Ein motorisiertes Zweirad kann (muss) auf einem normalen Parkplatz stehen. Wie es nun mit dem längs und quer parken bei Zweirädern aussieht, kann ich dir aber nicht sagen.
Ist dieses Parken erlaubt?
Das ist sogar genau so vorgeschrieben. Was soll an der Situation verboten sein? Der Roller steht auf einem öffentlichen Parkplatz und das möglichst platzsparend. Weiter hinten darf er nich, weil da die Einfahrt mit abgesenktem Bordstein ist. Er könnte sich auch längs hinstellen und einen ganzen Autoparkplatz belegen. Auch das wäre erlaubt.
Darf man.
Trotzdem sehr ärgerlich. Ich würde das Ding einfach zur Seite tragen.
Es ist ärgerlich, weil ein Fahrzeug eine Vielzahl seiner Grundfläche unnötiger- und egoistischerweise für sich in Anspruch nimmt. Warum stellt er das Teil mittenrein und nicht einfach an Rand?
Mit welcher Berechtigung? Rechtlich mit keiner. Aber wenn sein Roller 2 Meter weiter steht und dafür ein weiterer Parkplatz frei wird, wäre es für mich gerechtfertigt.
Ausser es ist ne EInfahrt, das erkenne ich jetzt nicht. Dann hat er eigentlich ganz korrekt geparkt.
Weißst du nicht, weiß ich nicht. Ich seh ein Fahrrad und für Autos siehts knapp aus.
Es ist eine Einfahrt, abgesenkter Bordstein, Straßenschild. Selbst wenn er anders parken würde, gebe es für niemanden eine Berechtigung diesen umzuparken. Niemals fremdes Eigentum ohne Erlaubnis anfassen, sie wissen schließlich auch nicht ob, der Besitzer sie im Nachhinein nicht wegen Sachbeschädigung anzeigt.
Gute Idee. Der Rollerfahrer kommt dann mit Papas SUV und zieht dein Auto auch irgendwo anders hin, weil es ihn störte.
Oder Anders: "Finger weg von fremden Eigentum!"
Sorry, aber ein besetzter Parkplatz wird nicht freigeräumt.
Was soll das? Ist das StVO-Anarchie?
Du stellst den Motorroller auf den Gehsteig und morgen kommt das Ordnungsamt und drückt dem Besitzer ein Knöllchen auf, obwohl der Besitzer und der Fahrer garnichts dafür können.
Warum ist das ärgerlich und mit welcher Berechtigung würden Sie diesen wegtragen wollen ?