Ist dieser Satz überhaupt korrekt - Leistungsbeschreibung Arbeitszeugnis?

2 Antworten

Ob da nun „Er nahm an einer Fortbildung teil ...“ oder „Er hat an einer Fortbildung teilgenommen ...“ steht, macht keinen Unterschied. Das bedeutet beides dasselbe, und zwar, dass du in der Vergangenheit an einer Fortbildung teilgenommen hast. Und der zweite Teil des Satzes ist ja praktisch auch gleich. Für mich gibt es bei dem Satz keinen Änderungsbedarf oder Grund zur Sorge.

critter  18.02.2023, 22:43

"und zwar, dass du in der Vergangenheit an einer Fortbildung teilgenommen hast."

Hier hätte @Lukas auch schreiben können:

"und zwar, dass du in der Vergangenheit an einer Fortbildung teilnahmst."

Ist dasselbe in Grün.

:)

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  • Er nahm an einer Fortbildung teil und hat die erworbenen Kenntnisse gut in die Praxis umgesetzt.

So wie du es geschrieben hast, ist das schon in Ordnung.

Allerdings wundere ich mich darüber, dass du

  1. nicht schreibst, um was für eine Fortbildung es sich handelte und wie lange sie dauerte. Was fängt ein neuer AG mit dieser vagen Info an? Gar nichts. Wenn eine Fortbildung aufgeführt wird, dann sollte auch klar gesagt werden, was du dort gelernt hast, also z. B.: Herr A nahm an einer dreiwöchigen Fortbildung im Bereich X / zum Thema Y teil ....
  2. nicht schreibst, dass du die in der Fortbildung erworbenen Kenntnisse sehr gut in die Praxis umgesetzt hast? Warum nur gut? Hast du dich nicht genug angestrengt? Hättest du es also besser machen können? Wenn du wirklich alles gegeben hast und nach der Fortbildung beste Leistungen vorweisen konntest, dann sollte das auch in deinem Zeugnis stehen, z. B. so: ... und hat die dort erworbenen Kenntnisse sogleich sehr erfolgreich in die Praxis umgesetzt.
verreisterNutzer  19.02.2023, 01:29

hi, ich habe mich nur in dieser Frage vage ausgedrückt, wegen der Anonymität. Es war eine 4 stündige Schulung zu einem Programm und aus der Aufgabenbeschreibung im Zeugnis geht hervor, was ich alles mit dem Programm machen musste. Ich habe jetzt kein Datum der Schulung fürs Zeugnis gefordert. Wollte nur, dass es drin steht, da ich kein Zertifikat bekommen habe. Habe tatsächlich auch in der Korrektur Anforderung nicht "gut...umgesetzt" sondern " "erfolgreich ...umgesetzt " stehen. Habe nicht "sehr erfolgreich " stehen, weil der Rest des Textes genug nette Umschreibungen hat z. B. Arbeitsergebnisse usw. Und ich nicht übertreiben wollte.

Danke für die Antwort.

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spanferkel14  19.02.2023, 11:11
@verreisterNutzer

Alles klar. Aber bei Zeugnissen spielt es ausnahmsweise mal stilistisch keine Rolle, ob man ein Wort xmal (z.B. "stets") wiederholt oder auch unsinnige Superlative wie "zu unserer vollsten Zufriedenheit" (Voller als voll geht ja nicht!) benutzt. Jeder noch so kleine Unterschied zählt und wird in Noten übertragen - wirklich sehr gut ist also etwas nur, wenn von der "vollsten" Zufriedenheit die Rede ist.

Das liegt daran, dass im Arbeitszeugnis nichts Negatives stehen darf. Wenn man also schon das Negative positiv umschreiben muss, dann muss eine ausreichende bis befriedigende Leistung schon wie eine gute Leistung klingen. Für gut und sehr gut bleiben dann nur noch diese übertriebenen Ausdrücke.

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verreisterNutzer  19.02.2023, 15:41
@spanferkel14

Ich habe erst letztens ein Buch zu arbeitszeugnissen gelesen. Darin steht, daß stets sollte auf jeden Fall in der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung und in der Verhaltensbeurteilung stehen. Im übrigen Text kann mann es auch mal weglassen aus stilistischen Gründen oder für die Glaubwürdigkeit. Habe das stets oder eben immer bei der Umschreibung der Arbeitsqualität und Menge. Damit ist es schon abgedeckt.

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