Ist die Person, auf die das Auto angemeldet ist, der Eigentümer?
6 Antworten
Nein !
Halter:
Die Person, die die Halterpflichten inne hat.
Besitzer:
Die Person, die den Wagen gerade Besitzt, also quasi der Nutzer.
Eigentümer:
Die Person, die im Kaufvertrag des Fahrzeuges steht.
Ja, wenn er als Käufer im Kaufvertrag steht schon (auch wenn er der Vertretungsberectigte einer Firma ist (der GF oder ein Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter) und die Firma als Käufer eingetragen ist.
Das kann sein, muss jedoch nicht sein. Besitz und Eigentum sind im juristischen Sinne strikt zu trennen.
LG und schönen Tag
Wenn Person A das Auto gekauft hat über die Firma, das Auto aber auf die Person B angemeldet ist (ich glaube, sogar im Brief steht), hat Person A dann das Recht, das Auto zu entziehen?
Interessante Frage! Der Einzelfall ist zu betrachten, ich muss gestehen, dass ich selbst kein Jurist bin. Ich würde daher keine nicht fundierten Annahmen tätigen.
Kann sein, muss aber nicht.
Eigentümer ist, wer es gekauft hat bzw. wer es in sein Vermögen übertragen bekommen hat.
Besitzer ist, wer gerade darüber verfügt.
Halter ist, wer in den Zulassungspapieren steht.
Versicherungsnehmer ist, wer es auf seinen Namen hat versichern lassen.
Und Fahrer ist, wer hinterm Steuer sitzt.
Alle 5 können die gleiche Person sein. Alle 5 können auch völlig verschiedene Personen sein.
Wenn Person A das Auto gekauft hat über die Firma, das Auto aber auf die Person B angemeldet ist (ich glaube, sogar im Brief steht), hat Person A dann das Recht, das Auto zu entziehen?
Klar. Schließlich gehört Person B das Auto nicht. Dann ist B eben Halter, kann aber nicht über den Wagen verfügen. B sollte in dem Fall das Auto abmelden um nicht weiter dafür verantwortlich zu sein ohne einen nutzen davon zu haben.
Aber steht im Fahrzeugschein/ Brief nicht die Person, auf die es angemeldet ist? Denn soweit ich weiß, steht Person B in den Papieren, aber Person A im Kaufvertrag, da es ein Firmenwagen ist und der Chef entsprechend das Auto gekauft hat
Völlig richtig, in den Papieren steht der Name der Person auf den der Wagen angemeldet ist. Diese Person ist der Halter.
Und wie ich Eingangs erläutert habe, macht einen das nicht automatisch zum Eigentümer. Allein der Eigentümer kann über das Fahrzeug bestimmen (mal davon abgesehen, dass es ggf. vertragliche Vereinbarungen gibt, die zu anderen Rechten und Pflichten führen).
Wenn es in ihrem Eigentum ist, dann ja. Oder anders ausgedrückt: Wer das Auto bezahlt hat, und wem es übergeben wurde, ist der Eigentümer. Angemeldet ist es auf den Halter. In der Zulassungsbescheinigung steht extra: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.
Nein, er ist der Fahrzeughalter und nicht unbedingt der Besitzer.
Wenn Person A das Auto gekauft hat über die Firma, das Auto aber auf die Person B angemeldet ist (ich glaube, sogar im Brief steht), hat Person A dann das Recht, das Auto zu entziehen?
Ja kann er. Wenn der Halter es nicht rausgeben will muss der Eigentümer klagen. Auch im Fahrzeugbrief muss nicht unbedingt der Eigentümer stehen. Aber er muss z.B. mit einem Kaufbeleg sein Eigentum nachweisen.
Ja klar, im Kaufvertrag ist die Firma vermerkt, denn der Chef hat ihm das Auto zur Verfügung gestellt.
Wenn Person A das Auto gekauft hat über die Firma, das Auto aber auf die Person B angemeldet ist (ich glaube, sogar im Brief steht), hat Person A dann das Recht, das Auto zu entziehen?