Ist der Rundfunkmedienstaatsvertrag ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag?

4 Antworten

Der Medienstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen allen 16 Bundesländern, der u. a. im darin enthaltenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag alles über den Rundfunkbeitrag regelt. Es handelt sich, da dem Staaatsvertrag von allen Landesparlamenten zugestimmt wurde und dieser dann im jeweiligen Gesetzesblatt veröffentlicht wurde, um ein zum öffentlichen Recht gehörendes Gesetz, das zwingende Regelungen für alle enthält.

Es handelt sich also um keinen zivilrechtlichen Vertrag, so dass weder die Vorschriften über den Dienstvertrag noch über den Werkvertrag Anwendung finden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einen Vertrag dieses Namens gibt es nicht.

Es gab einen RStV, der 2020 durch den MStV ersetzt wurde.

Wie die Bezeichnung schon besagt: Ein Staatsvertrag, und zwar zwischen den Bundesländern. Bezeichnungen aus dem Zivilrecht sind hier nicht anwendbar.

Ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern mit Gesetzesrang.

Kein zivilrechtlicher Vertrag.