Ist das Einbeziehen von Trinkgeld in den Rechnungsbetrag eines Fahrradgeschäfts arglistige Täuschung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ist es rechtlich in Ordnung, einem Kunden ohne vorherige Absprache ein Trinkgeld aufzuerlegen

Nein.

Als ich einige Zeit später die Quittung erfragte, räumte der Ladeninhaber ein, dass darin 3,45 Euro Trinkgeld enthalten seien, die jedoch nicht auf der Quittung erschienen.

Das wäre denn Steuerhinterziehung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Abgesehen davon, daß ein Geschäft sich nicht falsch verhalten kann, sondern nur der Inhaber bzw. dessen Mitarbeiter, finde ich das nicht in Ordnung.

Verlange eine Rechnung oder Quittung über den gezahlten Gesamtbetrag.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Cacuca 
Fragesteller
 08.05.2024, 12:48

ha ha .... stimmt natürlich mit dem Geschäft. Danke für die Antwort!

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Der Fahrradhändler hat alles Recht der Welt, die Preise so zu kalkulieren wie er will. Er ist nicht verpflichtet, ausschließlich die ihm entstandenen Kosten einzukalkulieren, diese enthalten übrigens nicht nur Material und Lohn, sondern auch Gemeinkosten, sondern er ist berechtigt, auch einen Gewinn zu erwirtschaften. Du musst doch vorher fragen, was es kosten wird, und entscheiden, ob Du damit einverstanden bist. Das einzige, was hier nicht stimmt, ist die Bezeichnung "Trinkgeld" für seinen Gewinn. Ein Trinkgeld wär es dann, wenn Du die Höhe entschieden hättest. Gibst Du es seinem Mitarbeiter, ist es steuerfrei. Gibst Du es dem Geschäftsinhaber, muss er es mit versteuern. Auf der Rechnung hat ein Trinkgeld nichts zu suchen, denn der Kunde entscheidet es doch erst nachdem die Rechnung feststeht.

Wenn wir den Sozialismus hätten, der Dir vorschwebt, hätten wir keine Fahrradhändler und keine Fahrradwerkstätten, denn niemand ist so dumm zu investieren wenn es keine Rendite gibt.

Mir ist einmal etwas ähnliches passiert: Ich ging in Odessa spazieren, und auf einmal - schwupp, schwupp - hatte ich auf jedem Arm einen angeketteten Steinadler sitzen und war mein Smartphone los. So schnell konnte ich gar nicht denken. Danach wollten die beiden Abzocker für die Fotos 20 EUR haben. Ich produzierte einen Wutanfall und gab ihnen 6. Im Unterschied zu Dir hatte ich aber gar keinen Auftrag erteilt.

Cacuca 
Fragesteller
 08.05.2024, 13:33

Mir schwebt ganz gewiss kein Sozialismus vor, diese Unterstellung empfinde ich als absolut unpassend. Und ich habe gefragt, was es kosten wird, der Inhaber sagte mir, dass er das erst nach Fertigstellung sagen kann ... als es fertig gestellt war, sagte er "70 Euro" und nicht, dass da Trinkgeld mit drin ist ...

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Ist es rechtlich in Ordnung, einem Kunden ohne vorherige Absprache ein Trinkgeld aufzuerlegen

Nein.

Ist nicht in Ordnung. Der Fahrradonkel besch... dich und die Steuer, also uns alle.

Cacuca 
Fragesteller
 08.05.2024, 12:52

Der Fahrradonkel hat nicht nur besch....sondern es erst Wochen später zugegeben, nachdem ich die Quittung verlangte. Hat wohl Angst bekommen und mir angeboten, dass "Trinkgeld" zurückzuüberweisen. Das Angebot habe ich natürlich angenommen, denn sowas finde ich einfach nur unverschämt und falsch.

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