Etwaige Aufwendungen sammeln und im Folgejahr die Steuererklärung abgeben. Dort kannst du denn so machen Aufwenung absetzen.

Was könntest du  so absetzen?

  • Werbungskosten 
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Und denn gibt es noch Steuerermäßigungen

Werbungskosten:



 Werbungskosten sind Aufwendung die du zum Erhalt, Erlangen oder zur Sicherung deiner Einkünfte tätigst. Typische Werbungskosten sind neben Arbeitsmittel (typische Berufskleidung, Schreibmaterial etc) und Fortbildungskosten eben auch Fahrten zur Arbeit, diese werden mit der sog. Entfernungspauschale angesetzt, oder aber Auswärtstätigkeiten (über 8h von deiner 1. Tätigkeitstätte UND deiner Wohnung abwesend).



Grundsätzlich kann man sagen: Sämtliche Aufwendungen die du für deinen Job tätigst stellen grundsätzlich Werbungskosten dar. Ein Abzugsfähigkeit musst du im Zweifel aber glaubhaft machen.

Sonderausgaben:

  • Beiträge für die Altersvorsorge
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zu weiteren Versicherungen
  • Unterhalt für geschiedenen EhepartnerIn
  • gezahlte Kirchensteuer
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge
  • Kosten für die erste Ausbildung (sofern keine betriebliche Ausbildung)
  • Kinderbetreuungskosten

 

außergewöhnliche Belastungen:



Hier wird es in der Tat etwas "tricky, denn das EStG definiert außergewöhnliche Belastungen so:



 "Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen so stellen dieses Aufwendungen außergewöhnliche Belastung dar".

Wer also aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen gezwungen ist, für besondere Umstände zu bezahlen, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Es gibt keine allgemeingültige Liste für sämtliche außergewöhnlichen Belastungen, es ist im Grunde immer vom Einzelfall abhängig.



Hier mal ein paar "klassische" Beispiele

  • Krankheitskosten sofern die Aufwendungen medizinisch notwendig sind
  • Pflegekosten und Pflegeheimkosten für die eigenen Eltern
  • Unterhaltskosten für Angehörige
  • Beerdigungskosten
  • Augenoperationen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren
  • Kosten für künstliche Befruchtungen
  • Wohnungsumbau aufgrund einer Behinderung
  • Wiederbeschaffungskosten nach einem unabwendbares Ereignis (Feuer, Flut)

Steuerermäßigungen gem §35a EStG:



Hier gibt es Möglichkeiten um 20% der Lohnkosten steuerlich geltend zu machen. Wichtig ist das die Tätigkeiten im Haushalt von dir ausgeführt werden.

  • haushaltsnahe Dienstleistungen durch einen bei mir angestellten Minijobber
  • haushaltsnahe Dienstleistungen der nicht Minijobber ist
  • Handwerkerleistungen

Darüber hinaus gibt es noch die Steuerermäßigungen gem. §35c EStG für energetisches Bauen seit 2020. 

Die es für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind, für energetisches Baumaßnahmen gibt. 

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Schaut man sich die Rückseite an wird man feststellen

ESt und EÜR soll möglich sein.

USt wird jedoch nicht genannt

Bild zum Beitrag

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Die liegen im Bodengrund

Gib ihnen Zeit, das wird schon. Die Clea Helena ist halt auch mal satt

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So kannst du das beides nicht rechnen, auch wenn A richtig ist.

Umsatzsteuer stellt eine Betriebseinnahme/-ausgabe da. Somit rechnest du mit den Werten die du an Vorsteuer gezogen hast bzw an Umsatzsteuer zu zahlen hast.

Somit wäre deine Rechnung:

2.000€ (Verkaufpreis)
./.1.190€ (Einkaufpreis)
./.300€ (zu zahlende USt)
+190€ (Vorsteuer)
= 700€ (Gewinn)

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Drucken sollte sogar definitiv mit dem HP noch gehen auf Windows 11.

Ubd auch scannen dürfte ohne Probleme möglich sein.

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Sämtliche Beurteilungen gehen in die Gesamtbewertung ein. Wenn du am Ende mit 5 Punkten bestehst heißt dies nicht das du am Ende nicht übernommen wirst.

Stellt man während deiner Ausbildung deine charakterliche Nichteignung fest, so wird man dich nicht übernehmen. Egal ob deine Bewertung 15 Punkte oder 5 Punkte beträgt.

Denn dein Dienstherr braucht zwar Leute, aber am Ende bindet man sich halt nicht jeden ans Bein der sich bewirbt.

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Breeze (KDE-Standard)

Wobei ich noch immer auf der Suche bin nach etwas was mir mehr gefällt.

Also rein von der Optik her.

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  • Schefflera
  • Bogenhanf
  • Ufopflanze
  • Efeutute (Nostalgie und so)
  • Grünlilie
  • Zamie (hat noch niemand getötet)

Die Klassiker fürs Büro

Dem ficus war es übrigens zu dunkel 😉

Ggf noch Philodendron oder Dieffenbachie

Ich habe zur Belustigung aller ein Fleißiges Lieschen im Büro stehen

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Du bist 17 und hast nen AGT Einsatz?!

Respekt aber muss ja deine Führung wissen, bei mir wärst du nicht mal mitgekommen.

Es gibt so viele spannende und witzige Einsätze, neulich haben wir nachts um 3 Kühe auf der Bundesstraße "gejagt".

Zwar nicht wirklich Teil unserer Aufgabe, aber so ist das nunmal auf dem Dorf.

Spannend sind Einsätze in meinen Augen immer dann wenn sie nicht 0815 sind, so bescheuert das klingen mag bei der Feuerwehr. Eben Einsätze bei denen wirklich auch mal alles gefordert wird.

Bei den Einsätzen war von VU bis FEU 6 alles dabei. Sei es ein Gefahrguteinsatz, Ölspur, Feuer im Kindergarten, Personensuche im Wasser oder Massenkarambolage im Nebel. Wirklich hängen geblieben sind der erste Einsatz, damals war ich 18 und frisch in der Einsatzabteilung, sowie mein erster PA Einsatz und der erste Einsatz als Gruppenführer.

Bei diesen kann ich dir noch genau erzählen was passiert ist, eben weil es besonders war.

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Polizisten sind auch nur Arbeitnehmer, wenn auch in einer besonderen Dienstverhältnis. Steuerrechtlich gibt es da aber per se keinen Unterschied.

Die Steuererklärung sollte jeder LoHi machen können.

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Ist es rechtlich in Ordnung, einem Kunden ohne vorherige Absprache ein Trinkgeld aufzuerlegen

Nein.

Als ich einige Zeit später die Quittung erfragte, räumte der Ladeninhaber ein, dass darin 3,45 Euro Trinkgeld enthalten seien, die jedoch nicht auf der Quittung erschienen.

Das wäre denn Steuerhinterziehung

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In der Regel kriegen auch die Second Hand Shops die Kleidung nicht geschenkt

Aber selbst wenn stellen sie einen Empfangsbeleg aus und dieser wird gebucht.

wie laufen da die ganzen steuerlichen Sachen ab?

Wie sie bei einem Gewerbebetrieb halt ablaufen

Gibt es da eine Sonderregelung?

Nein

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Mehr als 40

Ich gehe hier mal auf den Durchschnitt der letzten 10 Jahre und da kommen wir auf ca 42 Einsätze im Jahr, letztes Jahr waren es bspw. nur 18 Einsätze (kein Sturm :D).

Deine Umfrage ist aber in Sachen Anzahl der Einsätze schon recht beschränkt, es gibt zig Wehren die als FF ohne hauptamtliche weit über 100 Einsätze im Jahr fahren, mir fällt da spontan die FF Itzehoe ein die im letzten Jahr 471 Einsätze hatte (ohne großen Sturm) und dieses Jahr ebenfalls schon bei 157 Einsätzen steht (seit diesem Jahr ist die Wache dort aber immer mit 9 hauptamtlichen besetzt). So, oder so ähnlich, sieht das in vielen kleineren Städten unter 100.000 Einwohnern aus. Ich bin jetzt nur mal durch meine alten Wohnorte.

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Der scout dürfte gewerblich sein und der Dolmetscher unter Umständen freiberuflich.

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge. 

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung. 

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Freiberuflichkeit musst du separat beim Finanzamt anmelden.

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Was du meinst ist ein privates Veräußerungsgeschäft, eine Spekulationssteuer gibt es so nicht. Bei einem priv. Veräußerungsgeschäft wird die Differenz aus Anschaffungskosten und Verkaufserlös der ESt unterworfen.

Unschädlich ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Verkauf von Grundstücken, wenn

  • Zwischen Erwerb und Veräußerung über 10 Jahre liegen

oder

  • ein Grundstück im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken verwendet wurde

oder

  • ein Grundstück im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist.
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