Ist Aushilfe das gleiche wie ein Minijob?

3 Antworten

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Der Begriff "Aushilfe" hat grundsätzlich nichts mit der Zahl der Arbeitsstunden, mit der Höhe der Bezahlung oder mit der Qualifikation zu tun.

Aushilfe im gesetzlichen Sinne sind Arbeitnehmer, die von vornherein für nicht mehr als 3 Monate beschäftigt werden.

Im üblichen Sprachgebrauch dagegen sind Aushilfen voll- oder teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis, die ohne besonders geforderte Qualifikation unterstützende Arbeiten im Betrieb ausüben.

Auch der Minijob (der selbstverständlich auch von einer "Aushilfe" ausgeübt werden kann) hat nichts mit der Qualifikation zu tun; er kann aber nur in Teilzeit ausgeübt werden, die sich daraus ergibt, dass im Minijob aufgrund steuer- und sozialrechtlicher Bestimmungen ein monatliches Entgelt von 450 € - und damit auch eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden - in der Regel nicht überschritten werden darf.

Aushilfen können sowohl Minijobber als auch Teilzeitbeschäftigte sein. In der Regel werden Aushilfen für eine kurze Zeit, z.B. für eine Saison oder auch bis zu einem monatlichen Verdienst von 450 Euro begrenzt eingestellt.

Viele Grüße,

Ihr Team der Minijob-Zentrale

Nicht unbedingt.. Aushilfe ist meist jemand ungelerntes, während man auch in einem minijob arbeiten kann, als ausgebildete Fachkraft.

allerdings gibt es auch Minijobs die nur Aushilfen machen