Islamisch gesehen verheiratet aber nicht im Standesamt?

10 Antworten

In der Gegenwart sind die Bestimmungen und deren Durchführung in den Ländern ziemlich unterschiedlich. Deine Frage lässt sich dann genau beantworten, wenn du sie auf ein bestimmtes Land beziehst. Was du unter "wirklich vermählen" verstehst, soll vermutlich die religiöse und staatliche Gesamtheit bei der Eheschließung ansprechen ?

....ich vermute, im Islam ist es eher so, dass eine standesamtliche Trauung nicht als "richtige Vermählung" gilt, sondern nur die islamische Hochzeit.

Sie dürfen also eine Beziehung idF.: "Ehe" führen, sobald sie islamisch verheiratet sind.

Umgekehrt würde -- islamisch gesehen-- aber eine standesamtliche Hochzeit NICHT ausreichend sein, da dies lediglich auf menschlicher Gesetzgebung beruht, und somit nicht den Willen Allahs erfüllt....

In der BRD wird den Muslimen aber  empfohlen, beide Trauungen durchzuführen.

Natürlich ist es möglich aber rechtlich gesehen bist du dann nicht verheiratet und somit ist es relativ dumm nicht Standesamtlich zu heiraten.

Aber meistens heiraten Muslime sowohl Standesamtlich und dann muslimisch. Von der Ahmadiyya Gemeinde aus wird sogar darauf geachtet.

Die meisten Muslime die ich kenne, sind auch Standesamtlich und islamisch verheiratet.

Ja kann man! Dann ist rechtlich gesehen eine Beziehung, aber vom Islam her eine Ehe und man hat mehr Möglichkeiten...

Für sie ist eine islamische Eheschließung genau so gültig wie bei uns im Standesamt. In einigen Ländern gibt es so etwas wie Standesämter gar nicht.