Instandhaltung, bzw. Verschönerung Grundstücksmauer des Nachbarn

3 Antworten

Wenn die Mauer auf des Nachbars Grundstück ist dann hat er leider recht und du kannst gar nichts machen. Er ist auch nicht verpflichtet, diese Mauer optisch schön zu gestalten. Insofern hilft nur die Möglichkeit einer gemeinsamen Einigung !

Einige dich mit ihm und sag ihm wenn er nichts macht , dann machst du es weil du den Anblick nicht mehr erträgst. Ich meine 4 Jahre sind auch genug.Erinnere ihn daran was abgesprochen war.LG

Die Gesetzeslage kenne ich nicht, aber ihr könntet doch paar Sträucher, Buxbäumchen oder so was vor die Mauer setzen.