Instandhaltung, bzw. Verschönerung Grundstücksmauer des Nachbarn
Unser Nachbar hat vor 4 Jahren ein Schwimmbad errichtet und deshalb sein abfallendes Grundstück so durch errichtete Mauern (auf der Grundstücksgrenze) erhöht, dass dies machbar war. Diese Mauer hat zu unserem Grundstück hin teilweise eine Höhe von ca. 2 m und sollte eigentlich nach Fertigstellung des Schwimmbades verputz und gestrichen werden, auch zu unserer Sete hin. Passiert ist bis dato nichts. Wir schauen täglich auf die nackte Wand. Dies sieht halt nicht schön aus und passt so gar nicht zu unserem gepflegten Grundstück. Jetzt meine Frage: ist unsere Nachbar nicht verplichtet, diese Mauer wenigstens so herzurichten, dass der Witterung einigermaßen Stand hält. Ich hatte ihm sogar angeboten, diese von unserer Seite aus teilweise zu verputzen und zu streichen. Doch da kam die Antwort: Das dürfen sie nicht. Die gehört zu meinem Grundstück. Dann gehe ich zum Anwalt. Dabei könnte er doch froh sein, dass jemand das für ihn übernimmt. Hat der Nachbar Recht mit seiner Aussage, darf ich das wirklich nicht tun?
3 Antworten
Wenn die Mauer auf des Nachbars Grundstück ist dann hat er leider recht und du kannst gar nichts machen. Er ist auch nicht verpflichtet, diese Mauer optisch schön zu gestalten. Insofern hilft nur die Möglichkeit einer gemeinsamen Einigung !
Einige dich mit ihm und sag ihm wenn er nichts macht , dann machst du es weil du den Anblick nicht mehr erträgst. Ich meine 4 Jahre sind auch genug.Erinnere ihn daran was abgesprochen war.LG
Die Gesetzeslage kenne ich nicht, aber ihr könntet doch paar Sträucher, Buxbäumchen oder so was vor die Mauer setzen.