Inkassounternehmen besteht auf Mahnegbühren?
Hallo!
ich hAbe etwas zum anziehen im Internet bestellt und es retourniert. Die retoure scheint verloren gegangen zu sein und meine Nachricht an den Kundenservice wurde aufgrund von Corona sehr spät bearbeitet, sodass es sich mit dem Inkasso überschnitt.
jedenfalls hat der Online Shop sich entschuldigt und die retoure wurde nachträglich gefunden, es besteht keine offene Rechnung mehr.
ich habe dem Schreiben vom Inkasso widersprochen, dieses hat die Rechnung aktualisiert und besteht aber darauf dass ich alle Mahnkosten trotzdem übernehme. Das ist aber doch nicht zulässig?
ich habe rechtzeitig und ordnungsgemäß retourniert und kann da ja nichts für. Kann mir jemand helfen?
doe Begründung des Inkasso ist folgende:
Die Rechnung zur bestellten Ware war innerhalb der auf der Rechnung stehenden Frist zur Zahlung fällig.
Eine Retoure konnte erst nach unserer Beauftragung festgestellt werden. Entsprechend nach der Fälligkeit der Rechnung.
Wir weisen darauf hin, dass die Zahlungsfrist der Rechnung unabhängig von der Rücksendefrist besteht.
Aufgrund der eingetretenen Fälligkeit der entsprechenden Rechnung sind selbstverständlich die Kosten, welche aufgrund unserer Beauftragung nunmehr entstanden sind von Ihnen zu begleichen. Wir verweisen hier auf die Mahnungen unserer Auftraggeberin, welche Sie auf die rückständige und noch offene Rechnung hingewiesen haben.
Wir erwarten demzufolge den Ausgleich der restlichen offenen Forderung von ....
4 Antworten
Haben Sie festgestellt, dass die Forderung tatsächlich unrechtmäßig ist, muss diese zurückgewiesen werden. Dies muss über einen schriftlichen Widerspruch geschehen, den Sie idealerweise per Einschreiben an die Inkassofirma senden.
Auch zusätzliche Versandarten via Fax oder E-Mail sind empfehlenswert, um eindeutige Nachweise über den fristgerechten Versand des Widerspruchs zu besitzen. Damit fallen für Sie keinerlei Gebühren an, selbst wenn es zu weiteren Schreiben seitens des Inkassobüros kommen sollte. Der Widerspruch sollte sicherheitshalber auch beim Gläubiger-Unternehmen selbst eingehen, um sicherzustellen, dass es zu keinem gerichtlichen Titel oder SCHUFA-Eintrag kommt
Ich habe auch nochmal nachgesehen was sie fordern. Sie wollen 76€ inkassokosten. Also wollen, dass obwohl der Verbleib der Retoure geklärt wurde und mein Kundenkonto nun ausgeglichen ist, dass ich für die Inkassovergütung aufkomme. Das ist doch nicht rechtens?
Nein das ist nicht rechtens, wenn du ein Beweis hast und die Retoure rechtzeitig zurück geschickt hast, dürfen sie keine mahngebühren verlangen. Die Mahnung bezieht sich auf die Retoure die aber rechtmäßig verschickt wurde. Verweise das Inkassobüro auf den Auftraggeber, die Bearbeitungsgebühren muss dieser tragen da er sie fälschlicherweise beauftragt hat
Inkassogebühren sind nicht an jedem Amtsgericht einklagbar, also nicht mehr darauf reagieren und aussitzen
Ich habe auch nochmal nachgesehen was sie fordern. Sie wollen 76€ inkassokosten. Also wollen, dass obwohl der Verbleib der Retoure geklärt wurde und mein Kundenkonto nun ausgeglichen ist, dass ich für die Inkassovergütung aufkomme. Das ist doch nicht rechtens?
Hast du das schriftlich ( E-Mail reicht aus ), dass der Online Shop sich entschuldigt und die Retoure nachträglich anerkannt hat? Dann sendest du das dem Inkassounternehmen per E-Mail oder per Brief zu.
Da keine offene Rechnung mehr besteht, besteht auch kein Grund eine Rechnung oder einen Betrag anzumahnen. Demnach musst du genau gar nichts zahlen. Zumal das Inkassobüro ziemlich sicher mehr als 2,50 € Gebühren pro Mahnung verlangt. Was unzulässig ist.
Der Online Shop scheint ziemlich neben der Spur. Denn er hat in seinem System stehen, dass die Sache an ein Inkassobüro abgegeben wurde. Nachdem die Retoure gefunden wurde, hätte er von sich aus das Inkassobüro stoppen müssen.
Das solltest du jetzt direkt vom Online Shop fordern.
Eine Retoure konnte erst nach unserer Beauftragung festgestellt werden. Entsprechend nach der Fälligkeit der Rechnung
Typisch Inkasso! Hoch unseriös und inkompetent!
Das ist nicht dein Problem. Denn das die Retoure zu spät entdeckt wurde, lag am Online Shop. Grundsätzlich ging die Retoure aber pünktlich beim Online Shop ein. Sonst hätte sich dieser nicht bei dir entschuldigt.
Also war es nicht dein Fehler.
Die Kosten für die Beauftragung des Inkasso, sind also alleine durch den Online Shop zu zahlen. Nicht von dir.
Wir weisen darauf hin, dass die Zahlungsfrist der Rechnung unabhängig von der Rücksendefrist besteht
Brauchst du nicht beachten.
Was willst du denn jetzt von mir? Es steht doch schon alles in meiner Antwort.
Wenn Du willst, kannst Du sie (in einem E-Mail, telefonieren mit Inkassos ist nur was für Masochisten) darauf hinweisen, dass der Fehler nicht auf Seite lag. Und wenn sie wollen, dass die Gebühren bezahlt werden, dann sollen sie sich an den Verursacher wenden. Diesen freundlich gemeinten Hinweis musst Du denen aber nicht senden. Was Du allerdings unbedingt musst, einem Mahnbescheid, soweit dieser kommen sollte, widersprechen. Durchsetzen können die ihre Forderung nicht.
telefonieren mit Inkassos ist nur was für Masochisten
:D Zustimmung! :)
Ich habe auch nochmal nachgesehen was sie fordern. Sie wollen 76€ inkassokosten. Also wollen, dass obwohl der Verbleib der Retoure geklärt wurde und mein Kundenkonto nun ausgeglichen ist, dass ich für die Inkassovergütung aufkomme. Das ist doch nicht rechtens?
Nein, ist es nicht. Deshalb: Vorgehen wie ich oben geschrieben habe.
Ich habe auch nochmal nachgesehen was sie fordern. Sie wollen 76€ inkassokosten. Also wollen, dass obwohl der Verbleib der Retoure geklärt wurde und mein Kundenkonto nun ausgeglichen ist, dass ich für die Inkassovergütung aufkomme. Das ist doch nicht rechtens?