In Polizeidatenbank bei mündlicher Verwarnung?


15.09.2020, 18:08

Ich bin auch noch in der Probezeit, da ich meinen Führerschein erst seit einem halben Jahr habe (bin 18)

4 Antworten

Bei einer mündlichen Verwarnung gibt es keine weiteren rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Der Polizist hat da im Rahmen seiner freien Entscheidung gehandelt und dich nicht mit einem Bußgeld belegt, sondern dir lediglich eine mündliche Verwarnung ausgesprochen. Er hat dich damit vor einem Bußgeld "bewahrt" und es letztlich nur gut gemeint mit dir.

Vergleichbar mit einem Kind das du ermahnst etwas nicht nochmal zu tun ohne weitere Sanktionen (Hausarrest etc.) dabei zu verhängen.

Hi, nein. Wenn das so wäre, würde die Datenbank überquillen :D

Du bist noch mal glimpflich davon gekommen. Dein Name wird auch nicht im polizeilichen Auskunfts- und Abfragesystem erscheinen, weil in diesem Fall dort nichts erfasst wird.