In der 100er Zone auf der Autobahn mit 155 geblitzt. Was kann passieren?

3 Antworten

Geld und Schein einen Monat weg.

Fahren Sie beispielsweise 41 km/h zu schnell und sind außerorts auf Tour, kostet das Bußgeld in der Regel 320 Euro. Weiterhin müssen Betroffene in diesem Fall mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.


Asch07 
Beitragsersteller
 23.04.2024, 00:07

🥲

Bei so einer Übertretung ist ein Fahrverbot ist auf jeden Fall ein Bestandteil des Bescheides.

Wenn es das erste Fahrverbot ist , kann man in etwa selbst wählen, wann das Fahrverbot beginnen soll.
Dann muß man den Original-Führerschein per Post zur Bußgeldbehörde schicken, und am Ende des Fahrverbotes wird er wieder zurück geschickt.

Mir hat auch einmal ein Fahrverbot gedroht:
Ich konnte jedoch die Bußgeldbehörde davon überzeugen, daß ich beruflich und privat außerordentlich auf den Führerschein angewiesen war.

Daraufhin hat die Bußgeldbehörde das Fahrverbot storniert und im Gegenzug das Bußgeld verdoppelt.

An dem Punkt oder den Punkten, die man kriegt, kann man nichts ändern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Asch07 
Beitragsersteller
 23.04.2024, 00:36

Ich bin berufsbedingt auch auf meinen Führerschein angewiesen, da ich täglich 35km fahren muss. Wie bist du das angegangen mit der Erklärung bei dee Bußgeldbehörde? Hast du da einfach angerufen und deine Situation geschildert oder wie lief das ab?

DaKaBo  23.04.2024, 00:43
@Asch07
da ich täglich 35km fahren muss

Das weiß man vorher und das hebt das drohende Fahrverbot nicht auf. Berufliches Pendeln kann ja kein Freifahrtschein zum Rasen sein. Dann legt man das Fahrverbot eben z. B. in den Jahresurlaub. Ab Info hat man 4 Monate Zeit, den FS abzugeben, meine ich.

Asch07 
Beitragsersteller
 23.04.2024, 00:48
@DaKaBo

Bin voll und ganz deiner Meinung. Nichtsdestotrotz ärgerliche Situation. Ich hoffe auf ein mildes Urteil.

Blumenacker  23.04.2024, 08:05
@Asch07

Man sollte das schriftlich machen, damit keine Redepannen passieren.
Man spricht den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin persönlich an.

Ich habe schriftlich erklärt, welche Folgen ein Fahrverbot für mich hätte und habe auch Nachweise beigefügt. (Ich war Beruflich Teilzeitkraftfahrer, da habe ich eine aktuelle Lohnabrechnung beigefügt. Ich bin nebenbei im Gartenbau aktiv, wofür man das Transportmittel Auto auch fast jeden Tag braucht. Da habe ich eine Kopie meiner Versicherung der Berufsgenossenschaft beigefügt usw.

Dann habe ich mich danach erkundigt, ob es anstatt Fahrverbot vielleicht andere Möglichkeiten gäbe.

Wichtig ist der Ton im Schreiben. Sachlich und im üblichen Umgangsstil höflich bleiben. Nicht weinerlich werden, kein Mitleid erregen, nicht drohen, keine Spur von Aggression zeigen.

Man ist in der totalen Defensive. Nicht feilschen. Man hat nur einen Versuch.
Wenn es nicht klappt, nicht nachkarten.
Dann kann man halt nix machen.
Man darf nicht überreden, man muß überzeugen: Dem Gegenüber das Gefühl geben, als würde es seine Entscheidung aus sich heraus treffen.

Blumenacker  23.04.2024, 08:09
@Blumenacker

P.S.: Den Verkehrsverstoß gibt man natürlich unmwunden zu. Wenn man versucht, sich schon da herauszureden, macht man sich von Anfang an unglaubwürdig.

Bei mir waren es 400€ und 3 Monate Fußbus. Wenn du’s genau wissen willst, zu aktueller Zeit und Gültigkeit, schau in den Bußgeldkatalog. Zur Not kannste dir auch einen Anwalt nehmen, insofern du ne Rechtschutzversicherung hast.

(hatte Glück und es ist verjährt bei mir, weil durch Corona keiner der Schreibtischspezis im Amt gearbeitet hat hehe)


KurpfuscherXX  23.04.2024, 00:07

haha, hatte ich auch

aber war um 1998

kam nie mehr was

Asch07 
Beitragsersteller
 23.04.2024, 00:11
@McDosenfisch

Männer drückt mir die Daumen, dass nach 2 Monaten nix kommt

McDosenfisch  23.04.2024, 00:16
@Asch07

Ich drücke und hoffe, dass ein Vöglein die Sicht auf dein Kennzeichen verdeckt hat. Oder dass irgendeine Ü50 Moni in der Bußgeldstelle versehentlich den Brief schreddert