Impressum und Youtube?

2 Antworten

https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Presserecht

Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.

Trifft wohl bei Dir nicht zu. Via YouTube wendest Du Dich an die Öffentlichkeit, somit bist Du impressumspflichtig.

Wenn ich nicht rede oder den Kanal auf Englisch mache

Das ändert nichts an der Impressumspflicht.


KevinHP  16.01.2020, 13:24

Was ist höher, der RStV oder das Telemediengesetz?
Dort steht nämlich in § 5:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

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KevinHP  16.01.2020, 13:26
@KevinHP

Hab's mal aufgedröselt. YouTube im klassischen Sinne ist kein Rundfunk nach § 2 RStV. Somit würde auch diese Regelung rausfallen.

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GanMar  16.01.2020, 13:44
@KevinHP

Die Frage ist nicht, was höher ist - die Frage ist, welchem Bereich Dein "Dienst" zuzurechnen wäre.

Selbst wenn Du Diensteanbieter wärst und das Telemediengesetz anzuwenden wäre:

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten...

Dein Kanal wird dauerhaft betrieben - das ist definitionsgemäß geschäftsmäßig - auch dann, wenn es nicht gewerbsmäßig (also nicht zum Geldverdienen) gemacht wird.

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Kommt drauf an..

Sobald du deine eigene Meinung kundtust, kann das schon als redaktioneller Inhalt gelten und dafür braucht du ein Impressum

Durchkommen.. vielleicht.. Rechtlich wäre es aber nicht okay