Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip?
Guten Morgen liebe Community!
Eine Frage zur Bilanzierungs-Theorie:
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung besagen ja u.a. das Imparitätsprinzip: Unterschiedlicher Ansatz von Aufwendungen und Erträgen...
Aufwendungen:
Aufgrund des Vorsichtsprinzips Ansatzpflicht bereits, wenn sie drohen. Beste Beispiele bilden hierfür:
- Rückstellungen allgemein: uns drohen Rechtsanwaltskosten - Betrag und Fälligkeit ungewiss
- Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- Wertaufhellungsgrundsatz: Erlangen wir nach Stichtag (aber vor Aufstellung der Bilanz) Kenntnis über Tatsachen, die das abgelaufene Jahr betreffen, so müssen wir das entstehende Risiko noch in der Bilanz des "alten Jahres" berücksichtigen.
Soweit so gut... :-)
Erträge:
Hier gilt das Realisationsprinzip. Danach dürfen Gewinne erst berücksichtigt werden, wenn sie realisiert wurden.
Nun die Frage: Wann sind Gewinne realisiert???Ich habe da aus mehreren Quellen unterschiedliche Meinungen:
- Bei Rechnungsstellung: Dann ganz klar - Buchungssatz Forderungen aus LL an Ertragskonto
- Bei Erfüllung unserer Verpflichtung: Dann habe ich ja noch keine Rechnung gestellt, dementsprechend kann ich das ja noch gar nicht als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbuchen? Oder wie erfolgt die Bilanzierung / Buchungssatz in diesem Falle?
Ich hoffe, ich bekomme ein wenig Licht ins Dunkle :-) DANKE für eure Mithilfe!
1 Antwort
Hallo!
Auf die Rechnungsstellung kommt es nicht an.
Grundsätzlich gilt: Ein Ertrag ist zu bilanzieren, sobald mein Anspruch darauf rechtlich entstanden ist, und im normalen Geschäftsgang so gut wie sicher ist, dass ich dieses Geld auch bekomme. Das heißt: der Ertrag gilt als realisiert, sobald ich meine Leistung ordnungsgemäß erbracht habe und nun nur noch der Leistungsempfänger zahlen muss, um den Vertrag vollständig zu erfüllen.
In der Praxis hängt dies aus Beweisgründen natürlich in der Regel mit der Rechnungsstellung zusammen.
Danke für deine Antwort!
Also fällt hier mal wieder Theorie und Praxis auseinander...
Frage: Wie würde ich sowas bilanzieren? Als Forderung "erbrachte aber noch nicht abgerechnete Leistungen"???