Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Auf die Rechnungsstellung kommt es nicht an.

Grundsätzlich gilt: Ein Ertrag ist zu bilanzieren, sobald mein Anspruch darauf rechtlich entstanden ist, und im normalen Geschäftsgang so gut wie sicher ist, dass ich dieses Geld auch bekomme. Das heißt: der Ertrag gilt als realisiert, sobald ich meine Leistung ordnungsgemäß erbracht habe und nun nur noch der Leistungsempfänger zahlen muss, um den Vertrag vollständig zu erfüllen.

In der Praxis hängt dies aus Beweisgründen natürlich in der Regel mit der Rechnungsstellung zusammen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Steuerberater

alx154 
Fragesteller
 05.03.2022, 07:09

Danke für deine Antwort!

Also fällt hier mal wieder Theorie und Praxis auseinander...

Frage: Wie würde ich sowas bilanzieren? Als Forderung "erbrachte aber noch nicht abgerechnete Leistungen"???

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NeumanDa  05.03.2022, 07:18
@alx154

Gut, normalerweise wird jeder Betrieb seine Leistungen so zeitnah wie möglich abrechnen, um auch an sein Geld zu kommen. Die Frage ist also auch eher theoretischer Natur :D

Ich würde es tatsächlich als Forderung aus LL buchen, denn darum handelt es sich ja!

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