Immobilie des Partners?

5 Antworten

Das war nicht sehr klug von dir. Wenn du nicht im Grundbuch stehst, gehört dir nichts von der Immobilie. Lösung wäre, dass du zur Hälfte ins Grundbuch kommst. Du hast alles mitbezahlt und er kann dich jederzeit vor die Tür setzen und dir gehört nichts? Also unfairer geht es nicht.

lesterb42  01.10.2023, 10:35
Lösung wäre, dass du zur Hälfte ins Grundbuch kommst.

Wie hast du die 50 % ermittelt?

0
Rennegent  01.10.2023, 12:58
@lesterb42

Gar nicht. Lebenspartnern sollte eine selbstgenutzte Immobilie zu gleichen Teilen gehören. Das Geld steht ja nicht im Vordergrund.

0
lesterb42  03.10.2023, 15:18
@Rennegent
Das Geld steht ja nicht im Vordergrund.

Wenn man genug davon hat, mag das so sein. Solche Objekte landen dann leider auch gelegentlich in der Zwangsversteigerung, weil es sich einer der "Lebenspartner" dann doch überlegt hat und der Streit ums Geld setzt sich am Erlös aus der Versteigerung fort.

0

Wenn ihr nicht verheiratet seid, finde ich es persönlich nicht schlecht, wenn das Eigentum über eine Person läuft - solange sie es sich auch alleine leisten kann.

Als zusätzlichen Darlehensnehmer hätte dich die Bank vermutlich auch mit einer schlechteren Schufa genommen - hattet ihr die Möglichkeit gemeinsam zu kaufen und zu haften überhaupt abgeklärt?

wir haben die gesamte Sanierung und alles was dazu gehört gemeinsam gestemmt

Zuerst solltest du aus ihm einen Schuldschein raushandeln - über den Betrag von dir - welcher im Haus steckt (nicht die Möbel, alle festverbundenen Teile) , solche Dinge finanziert er ab sofort alleine.

Macht er das nicht - stellst du solange die Zahlung ein - bis du den Betrag abgewohnt hast.

Für die Nebenkosten/Lebenshaltung - macht ihr ein gemeinsame Kasse/Konto, die von beiden gleichmäßig befüllt wird

Wenn du den Schuldschein hast, am besten im Grundbuch abgesichert. - informierst du dich über die ortsübliche Miete - und daran berechnest du deine Zahlung an ihn.

Oder du ziehst aus und stellst fest, dass er dich ganz schön über den Tisch gezogen hat.

Was zahlt er denn monatlich für den Kredit?

Also ich hab auch ein Haus und nehm von meinem Partner „Miete“, weil ist ja auch ständig irgendwas kaputt. Aber den Rest der Kosten hatten wir und vor den Kindern geteilt. Jetzt haben wir Kinder und ich arbeite deswegen gerade nicht. Dadurch trägt er die meisten Kosten.

kugel  30.09.2023, 17:27
die Kreditrate beträgt 800€
0
Pharmaengel  30.09.2023, 17:34
@kugel

Is ja ein Witz 😅 also das mit dem Strom kann er mal lassen. Strom ist billiger geworden.
Und du zahlst alle Nebenkosten allein oder wie?

0

Das ist ne Menge Geld! Ungerechtfertigt, wie ich finde, bei der Rate. Wenn ihr alle Kosten 50:50 geteilt habt, warum nicht auch die Haushaltskosten? Ist doch kein Problem!

Genau, wie dich ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Du hast wahrscheinlich nichts Schriftliches?

lesterb42  01.10.2023, 10:34
Ist doch kein Problem!
Genau, wie dich ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Natürlich ist das ein Problem, sonst würde sie ja nicht fragen.

0
lesterb42  01.10.2023, 10:52
@Serenety78

PLÄRR mich nicht an! Es geht hier nur um Geld, nicht um die Todesstrafe. Wo das Problem nun genau liegt, wissen wir doch beide nicht und auf der Basis zu behaupten, das wäre kein Problem ist Schwachsinn!

0

An seiner Stelle würde ich auch nix ändern.

Mit dem was du ihm bezahlst macht er ein absolutes Plus-Geschäft.

Zumal ich auch nicht davon ausgehe, dass er seine Mieteinnahmen versteuert.

Setz dich durch. Eine Änderung im Grundbuch ist kein großer Akt.

Und wenn der sich weiter sträubt, würde ich über eine Trennung nachdenken. Ganz ehrlich

lesterb42  01.10.2023, 10:35
Eine Änderung im Grundbuch ist kein großer Akt.

Nicht? Schenkung, Schenkungssteuer? kein großer Akt?

0
kugel  01.10.2023, 11:30
@lesterb42

Eine teilweise Überschreibung ist nicht automatisch eine Schenkung;-)

0
lesterb42  01.10.2023, 11:32
@kugel

Stimmt aber was ist es denn nun, wenn es keine Schenkung bzw. teilweise Schenkung ist?

kein großer Akt?

0
kugel  01.10.2023, 11:36
@lesterb42

Nein. Es ist kein großer Akt. Grundsätzliches in einem Vertrag festhalten, damit zum Notar und dann die Änderung im Grundbuch

0
lesterb42  01.10.2023, 12:12
@kugel

Du hast die Frage nicht verstanden. Das Prozedere mag geregelt sein, nicht aber die Beträge, die dabei ausgeglichen werden sollen oder ggf. auch nicht.

0