Ich will nicht , dass mein Stiefbruder überhaupt was erbt?

MistressReina  22.10.2022, 01:44

Stiefbruder: ist er blutsverwand mit deiner Mutter oder deinem Vater? Oder ist er aus einer Patchwork Situation entstanden?

boncuk067 
Fragesteller
 22.10.2022, 01:46

Leiblicher sohn meines vaters aus der ersten ehe (leider)

7 Antworten

Da deine Eltern, wenn beide im Grundbuch stehen, nur zu bestimmen haben was dieses Erbe angeht, kannst du da eh nichts machen.

Dein Halbbruder bekommt den entsprechenden Erbteil oder wird von deinem Vater testamentarisch auf sein Pflichtteil gesetzt.

Die Mutter von ihm ist nicht erbberechtigt. Allerdings könnte ihr das Erbe vom Sohn zufließen, wenn er früher stirbt als die Mutter und später als der Vater.

Man kann ja durchaus deinen Ärger verstehen, wenn du sagst, er meldet sich gar nicht mehr und früher auch nur, wenn er Geld benötigte. Aber es ist die Entscheidung deines Vaters wie er mit ihm umgeht. Genauso seine Entscheidung ob und wie er mit der Mutter seines Kindes kommuniziert.

Nach § 1932 BGB kann der überlebende Ehegatte, wenn er gesetzlicher Erbe des Erblassers wird, zusätzlich zu seinem Erbteil sämtliche Haushaltsgegenstände verlangen. Diesen Anspruch nennt man den Voraus.
Die vom Voraus umfassten Haushaltsgegenstände finden dann bei der Ermittlung des Pflichtteils keine Berücksichtigung mehr.
Ein Streit über den Wert von Wohnzimmerschränken und Einbauküchen erübrigt sich in diesem Fall.

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/moebel.html

Und für deine Käufe wirst du ja wohl hoffentlich eh die Quittungen aufgehoben haben, oder?

Dein Vater sollte sich vielleicht mal anwaltlich beraten um bei der Aufsetzung eines Testamentes keine Fehler zu machen.

Er kann natürlich auch deiner Mutter die Immobilie komplett übertragen, sollte dann aber auch mindestens noch 10 Jahre leben und darauf vertrauen, dass deine Mutter ihn nicht verlässt.

Ich fürchte, dass sich da wenig machen lässt, egal ob er dein Halbbruder ist, weil er Kind deines Vaters ist, oder dein Stiefbruder, weil dein Vater ihn adoptiert hatte.
Er kann nur durch Verzicht oder Erbunwürdigkeit von seinem Erbe ausgeschlossen werden. Und um erbunwürdig zu sein, müsste er deinen Vater schon umbringen.

  1. Da er der leibliche Sohn deines Vaters ist (ich nehme an er ist auch DEIN leiblicher Vater), ist er nicht dein Stiefbruder, sondern dein Halbbruder
  2. Dein Vater kann ihn natürlich enterben. Das bedeutet aber nur, dass er nicht alles bekommt, sondern nur seinen gesetzlichen Pflichtteil. Je nachdem wie viele leibliche Kinder es gibt. Wäre er Einzelkind wären das 50% des Gesamtnachlasses. Seid ihr 2 Kinder dann hat er ein Anrecht auf 25%. Usw. Gut ist immer anzugeben und am besten auch nachzuweisen (Protokolle, Fotos, Tonaufnahmen), warum er kein Erbe erhalten sollte. Zwar bekommt er weiterhin seinen Pflichtanteil, aber die Richter sehen ein, warum es nicht mehr sein sollte.
  3. Leider ist das immer noch die Entscheidung der leiblichen Eltern, was sie mit IHREM Geld anfangen. Darauf hast du kein Recht.
  4. Wenn dein Bruder Volljährig ist (18-25) müssen Eltern (beide) das Kind unterstützen. Allerdings nur, wenn dieses sich in einer Ausbildung, Schule, Studium befindet. Ist aber in viele Kategorien aufgeteilt und kann auch anders ausfallen. An deiner Stelle würde ich beim Jugendamt nachfragen. Oder spezifisch recherchieren.
  5. Wenn du Sachen in der Wohnung gekauft hast, versuche die Rechnungen zu finden und behalten. Alles von von deinem Geld gezahlt wurde, gehört dir. Da kann er nichts machen.
  6. Wohnt ihr alle noch zusammen in der Wohnung (Eltern und ihr) dann gehört die Wohnung beiden Eltern. Deine Mutter hat Mitspracherecht. Und wenn du ebenfalls noch als Mietzahlerin oder Eigentümerin drin stehst, dann hast du auch was zu sagen.
  7. Im Grunde: halte deine Ausgaben gesammelt. Stecke nicht mehr in die Wohnung, die dir nicht gehört.
  8. Wichtig ist herauszufinden, was dein Vater tatsächlich zahlt und was er zahlen muss. Er ist nicht verpflichtet ihm jeden Wunsch zu erfüllen. Da kann er sich anwaltlich Hilfe suchen. Besser da das Geld investieren. Vorausgesetzt dein Vater erkennt seine Taten. Rede am besten mit ihm. Sachlich und ruhig. Und sage ihm, wie du dich fühlst und warum du das nicht für ihn oder deine Mutter willst.
  9. SEINE leibliche Mutter hat ebenfalls Versorgungspflicht für ihren Sohn. Sollte sie Gerüchte verbreiten, gibt es immer noch die Anzeige wegen Rufmord. Dein Vater hätte dadurch endlich Ruhe und sie kein Druckmittel mehr. Manchmal muss man sich eben Eier wachsen lassen und sich nicht ständig erpressen lassen. Macht es dein Vater nicht, kannst du Anzeige für dich erstellen. Sag, dass auch dein Ruf darunter leidet, weil sie deine Familie durch den Dreck zieht.

Zunächst: er ist dein HALBBRUDER, da ihr denselben biologischen Vater habt. Damit ist er im Todesfall deines Vters genauso erbbrechtigt wie deine Mutter, deine Schwester und du.

Nach der gesetzlichen Erbfolge bekommen nach dem Tod deines Vaters:

deine Mutter 50% des bereinigten Nachlasses

ihr 3 Kinder zusammen die anderen 50% = 16,67% vom bereinigten Nachlass.

Dein Vater kann ein Testament errichten- entweder komplett handschriftlich und unterschrieben mit oder ohne Notar (dann kann der es erstellen) und deinen Halbbruder dort nicht erwähnen. Dann ist er kein Erbe sondern nur pflichtteilsberechtigt. D.h. wenn er dann seinen Pflichtteil fordert (wovon auszugehen ist und völlig legal) ständen ihm 50% seines eigentlichen Erbteils zu, das sind dann 8,33 % des bereinigten Erbes in Geld.

Bei einem bereinigten Nachlass von 100.000,-- Euro wäre das gerade mal 8.330,-- Euro, also nicht die Welt.

Wenn die Eigentumswohnung auf den Namen beider deiner Eltern läuft im Grundbuch, dann sind auch nur 50% vom Wert zugrunde zu legen. Du kannst dir das ausrechnen.

Wie steht denn euer Vater zu der Sache, denn er ist es, der entweder allein oder mit euerer Mutter zusammen, dann ein Testament schreiben müsste?

Selbst wenn er seinen Anteil auf euere Mutter übertragen würde, ändert das nichts, denn Schenkungen unter Ehegatten für die gilt die 10- Jahresfrist erst ab Tod bzw. ab Scheidung.

Alternativ könnte er allerdings seinen Anteil auf dich übertragen oder je hälftig auf dich und deine Schwester, dann greift die 10- Jahresfrist. Dann wäre dein Halbbruder aus diesem Teil des Erbes nach 10 Jahren völlig außen vor.

Da du in die Wohnung investiert hast, wie du schreibst, solltest du das ganz offen mit deinen Eltern ansprechen, deine Bedenken. Und das hat nichts mit Gier nach dem Erbe o.ä. zu tun.

Das ist eine ganz sachliche Angelegenheit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

wenn dein vater die wohnung auf deine mutter überträgt, ist der stiefbruder nach 10 jahren raus aus der nummer.

vorher erbt er den pflichtteil.

bei 170.000 wäre das 14.167 euro, wenn ich mich nicht verrechnet habe. gehört deinen eltern die wohnung gemeinsam, dann ist natürlich nur der anteil deines vaters zu vererben.

ich denke, da gibts tricks, wie man den stiefbruder irgendwie rausbekommt. da sollte man mal nen fachmann fragen.