Ich verstehe das nicht?

2 Antworten

So verstehe ich das:

Sie übernehmen nur Verantwortung, wenn ein Mitarbeiter bewusst oder durch Fahrlässigkeit die Gesundheit des Tieres gefährdet. Erfüllungsgehilfe, damit sind die Mitarbeiter gemeint nehme ich an. "Dritte" wären dann Praktikanten/ ehrenamtliche Mitarbeiter, oder aber Individuen die von Aussen gezielt oder durch Fahrlässigkeit einwirken auf das Gelände der Pension und dadurch das Wohl der dortigen Tiere gefährden (Kleinflugzeug kracht auf das Gebäude, Auto kommt von der Straße ab und schleudert auf das Gelände, Individuum denkt "die Tiere will ich befreien" und beschädigt die Umzäunung. Jemand schleicht sich dort ein und versucht ein Tier zu stehlen.

  • katzen die weg wollen, sind gewitzt und nutzen jede sich bietende Gelegenheit (und sei das Zeitfenster dafür noch so klein). Es reicht eine Lücke in einer geöffneten Tür, oder ein erkletterbarer Zaun. Manche Katzen sind sehr gute Kletterkünstler, können also leichter über Hindernisse (Zäune, Mauern) entweichen.
  • Während des Bringens/ Abholens kann manches passieren. Da ist die Person dann voll verantwortlich die die das Tier zur Pension bringt oder es dort abholt. Das gilt sicher für die Wegstrecke zwischen "Fahrzeug in der das Tier zwischen Pension und Zuhause transportiert wird" - und Bring/Abhol-Bereich innerhalb der Tierpension. Witscht dem Tierhalter (oder der beauftragen Person die das Tier bringen/ abholen soll) das Tier davon, dann übernimmt die Pension keine Verantwortung dafür.
  • Jedes Tier stirbt irgendwann. Dafür gibts keinen klar ersichtlichen Termin. Ein natürlicher Tod aufgrund des hohen Alters und entsprechender gesundheitlicher Einschränkungen, oder eine vom Tierhalter bisher unentdeckte Erkrankung des Tieres durch die beispielsweise Organe versagen können..... Die Pension muss diesen Punkt aus Rechtsschutzgründen nennen.
  • Die anderen Punkte erklären sich von selbst, ja?

Katzen, die raus wollen, aber nicht sollen, sind extrem geschickt und trickreich. Sie haben ruckzuck raus, wann welche Tür aufgeht und wo sich da eine Chance zum Abhauen bietet. Mit dieser Klausel sichert sich also diese Katzenpension ab, dass die Halter keinen Schadenersatz verlangen können, wenn das trotz aller Vorsicht passiert.

Übrigens, wesentlich angenehmer als so eine Pension ist es für Katzen, wenn sie in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können und dort einfach so 1-2 mal pro Tag jemand vorbeikommt! Lässt sich zum Beispiel wunderbar regeln, indem man Nachbarn darum bittet. Insbesondere Jugendliche kann man da oft für gewinnen, wenn man ihnen ein paar Euro Taschengeld dafür gibt!