3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto, TÜV, Zulassung
Das ist nur legal, wenn es ab Werk serienmäßig ist, dann ist es in der EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges genehmigt.
Eine Nachrüstung ist NICHT zulässig (Stand heute)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto, TÜV, Zulassung
Gibts teilweise serienmäßig, z.B. die „Konturbeleuchtung“ von neueren VW Modellen.
Wenn es serienmäßig ist, ist es legal.