Ich habe mich mal in das E-Mail-Postfach einer Person aus meinem Umfeld gehackt und jetzt ist es mir unangenehm "damit" arbeiten zu gehen, Lösung?

Sevven  08.12.2021, 18:43

"jetzt ist es mir unangenehm "damit" arbeiten zu gehen, Lösung?"

Was genau soll das heißen? Kannst du das eventuell etwas unformulieren?

nutzloserkk5 
Fragesteller
 08.12.2021, 18:52

Ich habe mich damit sozial zum Außenseiter gemacht. Es wird unter Umständen sogar keiner mitbekommen haben wenn ich Glück gehabt habe aber Arbeiten will ich mit dieser Schuld nicht

4 Antworten

Die Lösung, das Loslösen von der Schuld, kannst Du nicht selbst erwirken, wenn es überhaupt möglich ist.

Der einfachste Weg ist die Wahrheit und die Bitte um Entschuldigung und darauf hoffen, dass die Entschuldigung angenommen wird.

Es ist eine schlechte tat, und es ist sehr falsch. Am besten hörst du nicht nur damit auf, sondern bekennst, also erzählst es der betroffenen Person und "räumst auf". Danach wirst du ein ganzes Stück glücklicher sein!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

nutzloserkk5 
Fragesteller
 09.12.2021, 10:11

Womit denn aufhören? Es war vor 6 Jahren als ich 13/14 war.

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Schrecklich!!!!

Die Lösung sieht so aus, dass Du das sofort abbrichst und nie wieder tust!

Häh? Wie wird man mit einer Tat zum sozialen Außenseiter wenn da keiner was davon weiß?

Und war verstehst Du unter "arbeiten mit dieser Schuld"?

Wie belastet einen sowas?

Du warst in einem eMail Account, hast etwas gestalkt und Du bist wieder raus. Nix passiert, außer etwas verletztes Vertrauen, aber dass wird nie rauskommen.


Sharav  09.12.2021, 15:08

Du hat u.a. das Thema "Recht" unter Deinen Interessen und meinst nach "...etwas gestalkt" auch noch "Nix passiert..."?

§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

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Meandor  10.12.2021, 14:18
@Sharav

Die richtige Fundstelle ist § 202a StGB; diese geht als Spezialregelung dem § 202 StGB vor.

Zudem sehe ich in der Frage keine Frage nach möglichen rechtlichen Konsequenzen, sondern eine Frage, wie man damit umgehen soll.

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nutzloserkk5 
Fragesteller
 09.12.2021, 17:20

Vielleicht hat es die betroffene Person auch gar nicht mitbekommen.

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Sharav  11.12.2021, 00:54
@nutzloserkk5

@ nutzloserkk5, dann hast Du dennoch gegen das Briefgeheimnis verstoßen. Du hast doch nichts in fremden E-Mail-Accounts zu suchen.

@ Meandor, Dich habe ich lediglich angesprochen, weil Du in dem Vergehen keinerlei Unrecht zu sehen scheinst.

Wäre es für Dich OK, wenn sich hier bei GF jemand in Deinen Account hackt und Du dadurch gesperrt wird, weil der Hacker gegen die Regeln verstößt. Ok, ist ja nix passiert, ist ja nur Dein Hobby.

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Meandor  11.12.2021, 11:51
@Sharav

Du interpretierst Dinge in den Sachverhalt. Der Fragesteller hat nichts unter dem Account gepostet oder sonst wie getan. Er hat reingeschaut, ist wieder raus und hat deswegen jetzt ein schlechtes Gewissen.

Das ganze war nicht nett; es wäre strafrechtlich relevant, aber es ist kein Weltuntergang. Und es ist nach wie vor keine Verletzung des Briefgeheimnisses, sondern das Ausspähen von Daten.

Seit Corona-Beginn wurden insgesamt sechs Accounts von mir auf diversen Portalen gehackt; einmal sogar mein eMail Account. Das war böse und kein Spaß, weil versucht wurde mich finanziell zu schädigen. Mein tatsächlicher Schaden war jedoch null Euro, daher ist mir die Sache inzwischen auch relativ egal. Ich hab daraus gelernt.

Ob der Hacker auch meine eMails gelesen hat? Keine Ahnung, wenn ich ehrlich bin, interessiert es mich auch nicht.

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Sharav  11.12.2021, 13:13
@Meandor

Tut mir sehr leid, was Du erfahren musstest.

Ich bin dennoch der Meinung, auch "wenn nix passiert" wer fremde E-Mail-Accounts hackt, macht das mit einer unlauteren Absicht, um nicht den Begriff kriminell zu verwenden.

Die anderen Fragen von User nutzloserkk5 runden meine Meinung zu diesem ab.

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Meandor  11.12.2021, 18:39
@Sharav

Okay, hab die anderen Fragen jetzt auch gelesen.

Grundsätzlich muss ich sagen, dass (vermutlich) jeder mal das eine oder andere ausprobiert, was nach dem StGB verboten ist. Ich hab mich in jungen Jahren des Diebstahls, der Sachbeschädigung und vermutlich auch der Körperverletzung schuldig gemacht. Nichts davon regelmäßig, aber manche Sachen haben sich einfach "aus der Situation" ergeben.

Würde ich mir mein jugendliches Ich in einem heutigen Umfeld ansehen, mit den heutigen Möglichkeiten ansehen, dann würden auf meiner Straftatenliste wohl noch das Ausspähen von Daten und Kreditkartenbetrug stehen.

Ich bin daher grundsätzlich der Meinung, nur weil jemand mal eine Straftat begangen hat, muss man ihn nicht gleich verdammen. Wenn er es danach sein lässt und Niemand geschädigt wurde, kann man es darauf beruhen lassen.

Der Fragesteller scheint jedoch ein ganz anders gelagertes Problem zu haben.

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Sharav  11.12.2021, 23:52
@Meandor

Gut, dann lese auch noch meine ursprüngliche Antwort, er fragte nach der Lösung. Habe ich ihn verdammt?

Zitat Sharav:

Die Lösung, das Loslösen von der Schuld, kannst Du nicht selbst erwirken, wenn es überhaupt möglich ist.
Der einfachste Weg ist die Wahrheit und die Bitte um Entschuldigung und darauf hoffen, dass die Entschuldigung angenommen wird.

PS Deinem letzten Satz stimme ich zu.

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