Ich habe jemanden bei der Polizei gemeldet, kann das auf mich zurückfallen?

5 Antworten

Das muss nicht vor Gericht gehen, die Person kann mit einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und hat dann alle Infos.


cassinsky 
Fragesteller
 07.05.2024, 13:53

Was genau für Infos?

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Vitanex  07.05.2024, 15:06
@cassinsky

Der bekommt dann Einsicht in die Akte bei der Polizei. Dort stehen alle Beweise drin, inklusive Zeugenaussagen.

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Ja, natürlich! Für Morddrohung kann man übrigens auch in den Knast wandern. Und das geht viel schneller als bei Verstoß gegen das BTM Gesetz….

Nun, die Polizei wird erstmal aufgrund deiner Anzeige ermitteln. Wenn sich der Sachverhalt bestätigt, geht's vor Gericht und du bist ggf Zeuge. Was die Bedrohung betrifft: wenn du angezeigt wirst, wird es, wenn es bei der einmaligen Aktion geblieben ist, maximal eine Geldstrafe geben.


cassinsky 
Fragesteller
 06.05.2024, 12:54

Also bin ich nur VIELLEICHT Zeuge?

Gut, dann bin ich erstmal ein kleines bisschen beruhigt...

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Könnte mich die Person deswegen anzeigen, wegen der Drohung das eine mal (als Retourkutsche)?

Klar.


cassinsky 
Fragesteller
 06.05.2024, 12:30

auch wenn es nur einmal war und es schon Wochen her ist?

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Osterkarnigel  06.05.2024, 12:33
@cassinsky

Wie oft hat lediglich Einfluss darauf wie schwer bestaraft wird aber auch 1x ist Strafbar. Und wie lange etwas her ist spielt auch keine Rolle.

Wenn du nun eine bank überfällst wirst du genau so bestraft ob das nun 1 Woche oder 5 Jahre her ist.

Warum sollte das auch etwas an der Strafe ändern?

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cassinsky 
Fragesteller
 06.05.2024, 12:40
@Osterkarnigel

Ja, gut. Das kann gut sein.

Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die ganze Sache jetzt vor Gericht geht?

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Vor vier Tagen musste ich aussagen als Zeuge bei der Polizei

Somit ist es bereits auf dich zurückgefallen.

Es gehört zu den Prinzipien des deutschen Strafrechts, dass der "Denunziant" nicht anonym bleibt.