Ich habe jemanden bei der Polizei gemeldet, kann das auf mich zurückfallen?
Ich habe jemanden wegen BtM Handel bei der Polizei gemeldet. Vor vier Tagen musste ich aussagen als Zeuge bei der Polizei. Vor etwa vier Wochen war ich total betrunken und habe dieser Person mit Mord gedroht per Whatsapp...ich kann mich leider nicht dran erinnern. Ich habe es nur morgens gesehen, als ich den Chat geöffnet habe. Seitdem wurde ich blockiert und habe diese Person auf keinsterweise mehr kontaktiert.
Die Person wird vermutlich wissen wer sie verpetzt hat. Könnte mich die Person deswegen anzeigen, wegen der Drohung das eine mal (als Retourkutsche)? Ich habe sie ja seither nicht mehr kontaktiert.
Mir wurde gesagt komme es vor Gericht muss ich dort aussagen. Ich wusste nicht, dass es soweit kommen könnte. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es vor Gericht geht?
Man hat mich auch gefragt, warum ich diese Person gemeldet habe. Ich meinte dann ich möchte der Person einen reinwürgen – ich wusste nicht was ich sagen sollte, ich war ja so nervös. Das war denke ich auch nicht förderlich oder?
Könnte das für mich Konsequenzen haben? Ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es vor Gericht geht? Ich wollte der Person nur einen Denkzettel verpassen und sie nicht in den Knast bringen.
5 Antworten
Das muss nicht vor Gericht gehen, die Person kann mit einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und hat dann alle Infos.
Der bekommt dann Einsicht in die Akte bei der Polizei. Dort stehen alle Beweise drin, inklusive Zeugenaussagen.
Ja, natürlich! Für Morddrohung kann man übrigens auch in den Knast wandern. Und das geht viel schneller als bei Verstoß gegen das BTM Gesetz….
Nun, die Polizei wird erstmal aufgrund deiner Anzeige ermitteln. Wenn sich der Sachverhalt bestätigt, geht's vor Gericht und du bist ggf Zeuge. Was die Bedrohung betrifft: wenn du angezeigt wirst, wird es, wenn es bei der einmaligen Aktion geblieben ist, maximal eine Geldstrafe geben.
Also bin ich nur VIELLEICHT Zeuge?
Gut, dann bin ich erstmal ein kleines bisschen beruhigt...
Könnte mich die Person deswegen anzeigen, wegen der Drohung das eine mal (als Retourkutsche)?
Klar.
Wie oft hat lediglich Einfluss darauf wie schwer bestaraft wird aber auch 1x ist Strafbar. Und wie lange etwas her ist spielt auch keine Rolle.
Wenn du nun eine bank überfällst wirst du genau so bestraft ob das nun 1 Woche oder 5 Jahre her ist.
Warum sollte das auch etwas an der Strafe ändern?
Ja, gut. Das kann gut sein.
Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die ganze Sache jetzt vor Gericht geht?
Vor vier Tagen musste ich aussagen als Zeuge bei der Polizei
Somit ist es bereits auf dich zurückgefallen.
Es gehört zu den Prinzipien des deutschen Strafrechts, dass der "Denunziant" nicht anonym bleibt.
Was genau für Infos?