Holzzaun aufstellen. Welche Seite zum Nachbarn?

6 Antworten

Biete dem Nachbarn an, gemeinsam einen Zaun zu kaufen, der keine schöne und unschöne Seite hat, z. B. Metallzaun. So wie du ihn einschätzt, wird er das ablehnen und muss dann mit der Seite Zaun leben, die du ihm anbietest. Er kann ja auf seiner Seite Sträucher vor den Zaun pflanzen, wenn der ihm nicht gefällt. Allerdings setzt man üblicherweise schon den Zaun so, dass die schönere Seite außen ist.

Deine Fragestellung finde ich mal ein wenig zu provokant. Ich hoffe für Dich, dass Dein/e Nachbar/in das nicht liest/lesen. Wer Eigentümer eines Hauses oder von mir aus auch einer Doppelhaushälfte ist, wird sich wohl auch noch einen halben Holzzaun leisten können. Für mich hört sich das so an als hättet Ihr da schon Streitigkeiten drüber gehabt. Aber egal. Das soll hier nicht das Thema sein.

Die schönere Seite eines Zaunes gehört nach Außen. Das macht man einfach aus Respekt so. Klar gibt es da kaum Gesetze in den Kommunen, jedoch beugt so etwas immer "Böses Blut" vor.

Ich persönlich lebe mit meinen Nachbarn mittlerweile seit fast 20 Jahren in Ruhe zusammen. Kleinigkeiten werden durch Gespräche gelöst. So einfach ist das!

Eigentümer sind verpflichtet, zusammen mit den Nachbarn eine Einfriedung - etwa einen Zaun, eine Mauer, eine Hecke - auf der Grundstücksgrenze zu errichten, wenn auch nur eine Partei dies verlangt. Wirkt die Nachbarpartei nicht innerhalb von zwei Monaten nach schriftlicher Aufforderung an der Errichtung der Einfriedung mit, so kann die Eigentümerin oder der Eigentümer die Einfriedung allein errichten und von der Nachbarpartei anteilige Kostenerstattung verlangen. Diese und die nachfolgenden Ausführungen gelten nur für Einfriedungen, die unmittelber auf der Grenze stehen und zwei Grundstücke teilen, nicht aber für solche Abgrenzungen, die Grundstückseigentümer entlang der Grundstücksgrenze, aber noch auf dem eigenen Grundstück errichten. Ausnahme: Ein Anspruch auf Einfriedung besteht nicht, wenn Gebäude entlang der Grundstücksgrenze stehen, wenn dies nach Bebauungsplänen oder Ortssatzungen unzulässig oder in der Nachbarschaft nicht üblich ist. Ausführung: Falls Bebauungspläne oder Ortssatzungen Vorschriften über die Beschaffenheit der Einfriedung enthalten, sind diese zu beachten. Andernfalls können sich die Nachbarn z.B. auf einen Zaun einigen. Kommt keine Einigung zustande, so kann jeder vom anderen die ortsübliche Einfriedung oder, wenn keine ortsübliche ist, eine 1,20 m hohe Einfriedung verlangen. Die Bauweise schreibt das Gesetz nicht vor. Wenn jedoch von dem einen Grundstück Beeinträchtigungen auf das andere Grundstück ausgehen, können Sonderregeln eingreifen. Kosten: Die Kosten tragen beide Eigentümerparteien zu gleichen Teilen. Weiter zu beachten: Manche Eigentümer wollen ihr Grundstück stärker gegen Einblicke schützen, als dies die ortsübliche Einfriedung zulässt. Sie errichten daher entlang der Grenze auf ihrem eigenen Grundstück hohe Sichtblenden oder Ähnliches. Für diese sind die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes nicht anwendbar. Nach der allgemeinen Regelung des § 903 BGB darf zwar jeder Eigentümer entlang der Grenze auf seinem eigenen Grundstück Eingrenzungen nach seinen eigenen Vorstellungen errichten. Dies gilt jedoch nur, soweit er nicht das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme verletzt. Hierzu hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes für Nordrhein-Westfalen im Interesse beider Nachbarn auch die ihnen ästhetisch zumutbare Ausgestaltung der Einfriedung regeln. Ein Nachbar dürfe diese Regelung nicht umgehen, indem er entlang der Grundstücksgrenze, aber auf dem eigenen Grundstück eine Einfriedung errichte, die das Erscheinungsbild der ortsüblichen Einfriedung wesentlich beeinträchtige. Ich hoffe, dass Du damit etwas anfangen kannst, Du kannst Dich auch bei Deinem zuständigen Bauamt erkundigen. LG murkeltimo

Die schöne Seite! Die Pfosten gehören zur Seite des Aufstellers! Sie leben in Wolkenkucksheim! Ihre Aussage, dass die Nachbarn nicht die "Kohle" hätten, sich an Ihren Zaunkosten hzu beiteiligen, ist ebenso schwachsinnig wie unverschämt!


VM1979 
Fragesteller
 06.08.2009, 07:50

Hier ging es nicht um die Pfosten, sondern um die Vorder- und Rückseite des Zaunelements.

Es ist selbstverständlich, dass die Pfosten auf der Seite des Eigentümers stehen sollen.

Dennoch Danke für Ihre Antwort

0