Höchststudienzeit Hochschule Bayern Maschinenbau?

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Man muss hier präzise rechnen. Nach der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern beträgt die Regelstudienzeit für Bachelorstudiengänge grundsätzlich 7 Semester, in besonderen Fällen 6 oder 8 Semester. Bei Masterstudiengängen beträgt die Regelstudienzeit grundsätzlich 3, in besonderen Fällen 2 oder 4 Semester. Überschreitet man diese Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester, gelten die Prüfungen als erstmalig nicht bestanden. Man hat aber natürlich eine Wiederholungsfrist (in der Regel 6 Monate). Die Prüfungsordnung der Hochschule kann aber eine weitere Wiederholungsmöglichkeit vorsehen. Außerdem gibt es immer die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen (z.B. wegen Krankheit oder anderen zwingenden Gründen). Wenn man einigermaßen ernsthaft studiert, müssten alle diese Möglichkeiten ausreichen, um noch zu einem Abschluss zu kommen. Lies dir mal die im Internet zu findende Rahmenprüfungsordnung durch und besorg dir die Prüfungsordnung deiner Fachhochschule. Du könntest dich auch bei deinem Prüfungsamt oder bei der Zentralen Studienberatung noch weiter beraten lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Fragdoch26 
Fragesteller
 10.01.2023, 00:52

„Überschreitet man diese Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester, gelten die Prüfungen als erstmalig nicht bestanden“ gelten dann nur die nicht angetretenen prüfungen als nicht bestanden? Dann hätte ich ja theoretisch noch 2 versuche übrig also könnte ich zusätzlich nach den 2 semestern nochmal 2 semester weiter studieren? Verstehe ich es so richtig?

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Physics96  16.05.2023, 23:12

Was ist mit der Bachelorarbeit? Gilt die auch als erstmalig abgelegt und nicht bestanden?

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