Hinter mir war ein Krankenwagen mit Sirene. Ich musste platz machen die Ampel war aber Rot, ich bin trtz durchgefahren um platz zu machen....?

9 Antworten

Das Anzeigeschreiben der Behörde ist doch mit Datum und Uhrzeit. Ein Abgleich mit Rettungseinsätzen zu diesem Zeitraum sollte auch kein Hexenwerk sein. Der Hokuspokus mit seitlich auf den Gehweg oder Zebrastreifen, der hier genannt wurde ist unfug, da die Gegebenheiten Vorort wohl nicht bekannt sind, oder? Wenn dort Autos parken, eine Baumreihe ist, oder gar kein Zebrastreifen (Ampel und Zebrastreifen ist ´ne seltene Kombi...) etc. ist das schlicht nicht möglich. Desweiteren kosten solche "Manöver" nicht selten mehr Zeit als Sie einbringen. Es geht ja darum schnell die Fahrspur zu räumen und nicht STVO-Konform, bzw. wie die Verkehrsordnung in der Schweiz entsprechend heißt, den diese setzt das Einsatzfzg. mit seinem Blaulicht und Einsatzhorn ja bereits außer Kraft (Hoheitliche Aufgabe), in dem es Sonderrechte beansprucht. Allerdings befährst du, wie die Einsatzkräfte auch, eigenverantwortlich die Kreuzung und darfst dabei niemand gefährden. Aber die Kreuzung bei Rot überfahren ist ein anderes Thema. In die Kreuzung rein, Rettungsfzg. durch und wieder zurück setzen wäre da angebrachter - auf die weise bist du auch gleich 2* drauf, was das ganze erheblich erleichtert - wer fährt innerhalb einer Minute 2 * über die selbe rote Ampel?!? Das nur als Tip.

Hi, ich kann Dir nur sagen, dass man in Deutschland verpflichtet ist, Platz zu schaffen.

Durchfahren dürfte man zwar nicht, nur sich schräg stellen, dass das Einsatzfahrzeug durch kann. Das löst aber den Blitz aus.

Ich hatte die Situation schon mal, bin einfach schräg vor die andere Spur gefahren und dann wieder halbwegs zurück, als das Einsatzfahrzeug durch war.

Die Ampel hatte ich nicht mehr sehen können, aber die anderen Autofahrer haben mich dann schon mehr oder weniger freundlich aufmerksam gemacht, als grün war ;-)

Einen Bußgeldbescheid habe ich dafür nicht erhalten. Falls das der Fall gewesen wäre, hätte ich Einspruch eingelegt und notfalls auch meine Verkehrsrechtschutz bemüht.

Hallo,

auch in der Schweiz gibt es den entsprechenden Paragraphen im StGB, der kurz formuliert besagt, das man zur Rettung von Menschenleben Gesetze übertreten darf.

Schreibe einen Widerspruch an die Bußgeldstelle, in der du genau schilderst, das zu der fraglichen Zeit ein Rettungwagen auf Einsatzfahrt war und du nur durch das ÜBerfahren der Roten Ampel diesem freie Bahn verschaffen konntest.

Die Kamera weiß ja nicht was los ist, der Computer auch nicht. Und wenn es dann rausgeschickt wird weiß es i.d.R. auch der Bearbeiter nicht.

Da Uhrzeit und Datum festgehalten sind -> entsprechend antworten das eine Einsatzfahrt war und du vorsichtig (!) in die Kreuzung eingefahren bist damit der RTW passieren konnte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)

Pech gehabt, da fährt man so weit rechts wie möglich und hält an. Vielleicht war ja die Rotphase schon zu lange, dass lässt sich aber alles nachprüfen.

Kannst ja Widerspruch einlegen und deine Lage schildern, vielleicht hast du Glück.;-)