Heizkostenabrechnung: ausschließlich nach anteiliger Wohnfläche?

1 Antwort

Hallo,

soweit mir bekannt, sind in MFH Kostenschlüssel zwischen 50/50 bis 75/25 bzgl. Wohnungsgröße / Nutzeinheitenvergleich vs. Gesamtwohnfläche des Hauses üblich.

Gibt es in Deiner Wohnung denn überhaupt Vergleichserfasser an den einzelnen Heizkörpern, oder habt Ihr Etagenheizung, bzw. sogar pro Wohnung je eine eigene Heiztherme?

Auf welcher Etage wohnst Du, wenn das MFH mehrere Stockwerke haben sollte, und wie viele Mieteinheiten hat das Gebäude mit seinen 500 m2 Gesamtwohnfläche?

LG


Vituperater 
Fragesteller
 30.03.2023, 18:52

Danke für die schnelle Antwort. Gibt es eine gesetzl. Grundlage, die vorschreibt, dass der Verbrauch auch berücksichtigt wird (sei es 50/50 oder..)?
In meiner Wohnung gibt es einen Wärmemengenzähler für die Heizung (WMZ). Glaube um die 8 Einheiten insgesamt.

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Fazi50  30.03.2023, 19:13
@Vituperater

Es gibt durchaus gesetzliche Grundlagen für Heizkostenabrechnungen, aber beantworte bitte erst mal meine vorherige Rückfrage in allen Punkten komplett!

Je nach Situation kann es aber durchaus auch Ausnahmen geben, wie z.B. in folgendem Vollzitat:

Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind nur dann möglich, wenn die Verbrauchserfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, wenn Mieter den Wärmeverbrauch in ihrer Wohnung nicht beeinflussen können, in Alters- und Pflegeheimen, Studenten- und Lehrlingsheimen oder wenn die Immobilie überwiegend aus regenerativen Energien, z. B. Solaranlagen oder Wärmepumpen, versorgt wird.
In diesen Fällen können die Heizkosten in der Miete enthalten sein oder der Vermieter kann die Heizkosten nach der Wohnfläche auf die Mieter des Hauses verteilen. In Zwei-Familienhäusern, in denen der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt und die andere Wohnung vermietet ist, kann ebenfalls vereinbart werden, die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig, sondern nach Wohnfläche abzurechnen.
Wenn alle Nutzer einer Liegenschaft zustimmen, ist die Anhebung des Verbrauchskosten-Anteils sogar bis zu 100% möglich, § 10 HKVO.

Quelle: https://www.ista.com/de/kontakt-service/fachwissen/heizkostenabrechnung-nach-wohnflaeche/

Unterpunkt dort: Ausnahmefälle und Sonderregelungen

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