Heiraten und einen Dritten Nachnahmen annehmen?

2 Antworten

Nach dem jetzt (noch) bestehenden Namensrecht, müssen sich die Partner der zukünftigen Ehe für e i n e n gemeinsamen Famiiennamen entscheiden! Wenn die Frau z.B. eine geborene "Hogh-Binder" ist, ihr Partner aber ein geborener "Schröder", so können die Beiden entweder den Familiennamen "Hogh-Binder" oder aber "Schröder" wählen.

Dabei hat der andere Partner dann das Recht, seinen Geburtsnamen seinem Familiennamen hinzuzufügen. Einigen sich beide etwa auf den Familiennamen "Schröder", so hat die geborene Hogh-Binder das Recht, zum Familiennamen Schröder ihren Namen hinzuzufügen - und es entsteht der vom Geseetzgeber nicht erwünschte, aber unumgängliche Dreier-Name: "Hogh-Binder-Schröder". Wobei auch Schröder-Hogh-Binder oder "Hogh-Binder Schröder" o h n e Bindestrich nach dem Hogh-Binder und bei "Schröder Hogh-Binder" davor möglich ist!

Während die Frau nun das Recht hat, "Hogh-Binder-Schröder" zu heißen, heißt der Partner aber nur einfach "Schröder", da dies die Wahl des Familiennamens ist und er nicht denselben Doppelnamen - der ja aus dem Doppelnamen Hogh-Binder plus dem Einzelnnamen Schröder besteht, tragen darf, sondern nur den gewählten Familiennamen. In diesem Fall "Schröder".

Wichtig ist auch, dass Kinder der beiden, wenn also die Mutter Hogh-Binder-Schröder und der Vater Schröder heißt, bei ihrem Familiennamen "Schröder" heißen und es sich bei der gesamten Familie, einschließlich der Frau, auch um die "Familie Schröder" handelt.

Das Bundeskabinett hat sich auf ein neues Familien-Namensrecht bei der Ehelichung geeinigt. Es ist anzunehmen, dass es noch bis zu 2 Jahren dauern wird, bis dieses in Kraft treten wird, da das Namensrecht gut überlegt sein will und zudem recht kompliziert ist.

Ich habe nun hier ausführlich über die Möglichkeiten berichtet, die das derzeitige Namensrecht bietet. Die von mir beschriebene Frau Hogh-Binder-Schröder und ihren dazugehörigen Ehemann Schröder einschließlich der Kinder Schröder gibt es in Wirklichkeit, es sind meine Freunde.

Zudem habe ich selber mich vor und nach meiner eigenen Heirat umfassend mit dem deutschen Namensrecht bei Verehelichung auseinandergesetzt, da mein Mann ein geborener Mayer ist und ich eine geborene Stöhr und er bei der Heurat dann den Namen Mayer-Stöhr wählte, ich jedoch nach deutschem Namensgesetz nicht denselben Namen wie er tragen durfte und dadurch sehr unglücklich war, da wir alle unsere Familie als "Familie Mayer-Stöhr" sahen und nicht als Familie Stöhr und auch der Name der Kinder Stöhr lautet, was ebenso unglücklich ist, da wir alle es nie einsehen konnten, weshalb wir nicht das Recht haben sollten, den gemeinsamen Familiennamen Mayer-Stöhr zu tragen! Aber solche einschneidenden und ungerechten Vorgehensweisen finden sich immer noch, bis zum heutigen Tag, in diesem unseren heutigen Namensrecht!

Dann viel gute Überlegung bei der Namenswahl des neuen gemeinsamen Familiennamens! Vielleicht geht das neue Namensrecht ja auch schneller durch die Gesetzgebung und Ihr wollt mit der Heirat noch so lange warten, bis dies eintritt und Euch mehr Rechte und dadurch mehr Möglichkeiten bei Eurer Nameswahl eines gemeinsamen Familiennamens zur Verfügung stehen!

Auf alle Fälle Euch Beiden alles Gute, ein gutes und glückliches Eheleben und einen schönen Familiennamen!

Herzlichen!

Regilindis

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ihr dürft vernünftigerweise einen neuen familiennamen wählen !

statt endlos lange kombinationen .