Hausverwaltung sagt nein zu Hund und Vermieter sagt ja zum Hund

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

die Hausverwaltung vertritt die Beschlüsse und die Hausordnung der eigentümergemeinschaft - also aller Eigentümer. Darüber kann sich ein einzelner Vermieter nicht hinwegsetzen.

Bescheinigungen - wies hier geschrieben wurden - hebeln dies nicht aus. Die Antwort des Vermieters zeigen dessen Nichtwissen. Wenn Ihr den Hund trotzdem holt hat der Vermieter ein Problem und später ihr auch.  

Leider nicht richtig Mona! 

Die HV ist Vertragspartner und handelt in Vollmacht für den Eigentümer. Vertragspartner ist immer der Eigentümer. 

Bitte lassen Sie sich die Haustierhaltung seitens des Vermieters schriftlich bestätigen und reichen Sie dies des Hausverwaltung ein. 


trix0matrix9 
Fragesteller
 13.05.2015, 18:46

Wie meinen Sie das? weil ich das ganze nicht verstehe. Heißt das etwa das wir, wenn wir das schriftlich belegen können, dass der Vermieter das Hundehalten erlaubt, dann ist das was die HV sagt nicht mehr rechtskräftig?

0
ToxicalKiwi  13.05.2015, 21:19
@trix0matrix9

Je nach Verhältnis! Wenn Sie ein einer Wohnungseigentümergemeinschaft leben, steht die Gemeinschaft (auch hier vertritt der Verwalter nur!) vorrangig da. Wenn es nun in einer Eigentümerversammlung heißt "keine Hunde" kann sich ein Bruchteilseigentümer (also ihr Vermieter) nicht einfach auskoppeln. Aber auch hier kann Ihnen die Verwaltung egal sein, weil diese kein Vertragsverhältnis mit Ihnen sondern nur mit der WEG hat. Die WEG-Verwaltung ist einen Mieter weder Macht- noch Weisungsbefugt. Hier muss der Vermieter entscheiden, da dieser sich auch gegenüber der WEG rechtfertigen muss. 

Wenn Sie jetzt in einem Mietshaus sind wo ihr Vermieter Alleineigentümer ist, kann Ihnen die Verwaltung schlichtweg egal sein! Vorausgesetzt der Vermieter erlaubt die Hundehaltung uneingeschränkt schriftlich!! 

Nun gibt es da noch ein BGH-Urteil:  Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 20.03.2013 (Az. VIII ZR 168/12), dass ein generelles Verbot derHundehaltung durch eine starre Klausel in einem formularmäßigen Mietvertrag unzulässig sei. Eine solche Regelung benachteilige einen Mieter unangemessen! Hier muss der Einzelfall berücksichtigt werden, aber bei einem kleinen Hund sehe ich einen Verfahrensfehler der Hausverwaltung.

Oft ist es so das Hausverwaltungen Ihre Kompetenzen bewusst überschreiten... War für mich ein Grund von der Hausverwaltung zum Vertrieb zu wechseln... 

1
trix0matrix9 
Fragesteller
 14.05.2015, 11:47
@ToxicalKiwi

Danke für ihre Antwort. Aber im Mietvertrag steht eben nichts, das wir uns keinen Hund halten dürfen.

Wenn ich jetzt die schriftliche Einverständniserklärung vom Vermieter besorge, dürfte ich ihn dann halten oder nicht?

Der Vermieter hat leider nur eine Wohnung im Haus

0
ToxicalKiwi  14.05.2015, 14:18
@trix0matrix9

Bei einer WEG ist es schwierig. Sie werden, auch mit Genehmigung, den Hausfrieden nachhaltig stören. Auch kann ihr Vermieter regresspflichtig sein wenn er WEG-Beschlüsse einfach missachtet. 

Setzen sich mit Ihrem VM in Verbindung und klären Sie mit ihm ob ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt und ob die Hausordnung einen Passus enthält, elcher die Hundehaltung untersagt. Dann klären Sie die Rolle der Hausverwaltung (ist für die Zukunft wichtig ob die Verwaltung Ihnen überhaupt weisungsbefugt ist). Wenn kein Beschluss gefasst wurde kann die Verwaltung gar nichts machen. 

Selbst wenn Sie das Recht haben einen Hund zu halten, so kann ich Ihnen es nicht empfehlen einen Hund anzuschaffen! 

0

Die Hausverwaltung steht über dem Vermieter. Und da der Hund ja auch durchs Treppenhaus läuft bzw. den Aufzug benutzt, betrifft Hundehaltung eben nicht nur die vermietete Wohnung, sondern die ganze Wohnanlage. In diesem Fall gilt leider die Aussage der Hausverwaltung.


20amigo14  13.05.2015, 19:52

Die Hausverwaltung steht über dem Vermieter.

Das kann ich nicht so recht glauben - lasse mich aber gerne belehren...

1
inicio  14.05.2015, 09:05
@20amigo14

bei einem mehrparteienhaus gibt sich die eigentuemerversammlung eie satzung und beschliesst auch auf mitgliederversammlungen richtlinien, an die sich alle eigentumer(!) halten muessen... es sit also nicht die hausverwaltung -sondern die gesamten eigentuemer, die darueber entscheiden -ein mehrheitsbeschluss ist aber dann verbindlich und gilt mit dem mietvertrag als grundlage.

2
20amigo14  14.05.2015, 09:59
@inicio

Danke, das hast du gut und verständlich formuliert...

Ist es denn nicht in den meisten Mehrfamilien-Mietshäusern so, dass der Eigentümer des ganzen Hauses ggf. die Unterstützung einer Hausverwaltung in Anspruch nimmt um die Wohnungen zu vermieten? ...Und dann gibt es doch keine "Eigentümerversammlung" ...

Aber das hat auch nicht unbedingt mit der gestellten Frage zu tun...

Danke trotzdem...

0
inicio  14.05.2015, 11:23
@20amigo14

es gibt immer jaehrlich regelmaessig eine eigentuemerversammlung und nach bedarf ( zum beispiel bei notwenidigen renovierungen) ...

0
johnnymcmuff  14.05.2015, 13:04

Die Hausverwaltung steht über dem Vermieter.

Lol.

Dann darf ich also meine HV nicht feuern?

Der Eigentümer beauftragt also die HV und hat keinerlei Rechte? Soll wohl ein Witz sein.

Bitte nicht antworten, wenn man keine Ahnung hat.

0
Chumacera  14.05.2015, 13:15
@johnnymcmuff

Okay, es müsste heißen: über den Vermietern! Denn in einem Hochhaus gehören die Wohnungen ja meistens nicht einer Person, sondern jede Wohnung gehört einem anderen, der dann entweder selber drin wohnt oder sie vermietet. Und da muss es eine übergeordnete Stelle geben, sonst könnte ja jeder machen, was er will!

0

Ihr werdet den Hund aus dem Tierheim nur bekommen wenn ihr die schriftliche Erlaubnis  der Hundehaltung vom Vermieter eurer Wohnung vorlegen könnt...

Das ist jetzt für euch ziemlich dumm gelaufen!

Allerdings hättet ihr wissen sollen/müssen, dass alle "Nebenabreden" immer schriftlich im Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben zu sein haben... 

Es war ziemlich voreilig den Hund schon mehr oder weniger "anzuschaffen...

Hoffentlich regelt sich alles zu Gunsten eurer Wünsche und zum Vorteil für den Hund


trix0matrix9 
Fragesteller
 14.05.2015, 11:45

aber es steht eben auch nichts im Mietvertrag und uns wurde ja damit mehr oder weniger diese Information vorenthalten

0

da wir demnächst umziehen und sich meine Freundin ein Hund zulegen will haben wir unseren zukünftigen Vermieter gefragt, der meinte das wir uns ein Hund holen dürfen. Aber lt. der Hausverwaltung dürfen uns kein Hund holen.

Wenn es nur einen Vermieter gibt dann hat der das sagen, denn die HV muss in seinem Auftrag handeln.

Falls es eine Eigentümergemeinschaft  ist, dann liegt der Fall anders, dann entscheidet die Eigentümerversammlung darüber und nicht der einzelne Vermieter für sich.

MfG

Johnny