Hat man als Tauber ein Recht darauf das im Kino Untertitel angezeigt werden?

8 Antworten

Da Kinos in der Regel der Freien Wirtschaft angehören, können die Geschäfte mit denen machen, mit dem die wollen!

Da besteht kein Anspruch, da der Taube ja nicht gezwungen wird dort ins Kino zu gehen.

Ein Recht nicht aber hin und wieder gibt es Vorstellungen im OT mit Untertitel die könnte man dann nehmen. Oder man fragt im Kino nach ob es eine möglichkeit geben könnte das mit den Film mit Untertitel zeigen kann.

Leider gibt es nicht viele solche Vorstellungen was ich schon was schade finde aber durch die neue Technik gibt es durch Apps die möglichkeit das man dann auf dem Handy die UT sehen kann. Zb. die GRETA/STARKS App macht Audiodeskriptionen und Untertitel zugänglich, gibt es zb. in Cinemaxx, Cineplex. Sicher ist es was gewöhnungsbedürftig aber so muss man in der heutigen Zeit nicht auf den Filmgenuss verzichten, wenn man schlecht hören kann.

Ich ging früher auf eine Schule für Hörgeschädigte und, wenn wir früher mit einigen aus der Schule ins Kino wollten hatten wir uns die Filme im OT mit Untertitel angeschaut, wenn es so eine gab, früher gab es auch Englische Filme mit Deutschen Untertitel. So hatten wir Spaß und sie konnten auch mal mit ins Kino. Sonst musste einer immer Übersetzen was etwas schwierig war, weil der andere auch den Film schauen wollte aber nebenbei noch Übersetzen sollte.

Und, wenn es mit der Schule/Klasse ins Kino gehen sollte wurde es vorab geklärt das man dann einen Film nehmen konnte bei dem es auch UT gibt, damit die Schüler die nichts hören können so den Film mitverfolgen können.

Woher ich das weiß:Hobby – Film & Serien Liebhaberin