Hallo Leute ich bin aktuell noch im ersten Lehr Jahr und das zweite Lehrjahr startet an August?

2 Antworten

Du kannst die Ausbildung nach der Probezeit jederzeit mit der Frist von vier Wochen nach § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz kündigen, wenn Du die Berufsausbildung aufgibst oder Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchtest.

Da Du vermutlich nicht mehr in der Probezeit bist, kannst Du nicht fristlos kündigen. Wenn Du aber noch Urlaubsanspruch hast, beantrage den Freizeitausgleich, dann musst Du keine vier Wochen mehr "durchhalten".

Du hast auch als Lehrling eine Kündigungsfrist die du einhalten musst. Steht in dem Vertrag den du unterschrieben hast.

Und bevor du kündigst schaust du zuerst ob du überhaupt noch einen Schulplatz bekommst (schriftlich bestätigt!!)