Hallo, kann mir jemand sagen an welchem monat man kein Strom und Gas bezahlen muss. Ich hab da mal was von Januar gehört. stimmt das? danke im voraus?

8 Antworten

Siehe Zahlungstermine bei Einstufung des jeweiligen Stromanbieters ansonsten entnimmt man diese auf der Stromendabrechnung, wo die nächsten Zahlungstermine für das kommende schriftlich mitgeteilt wurden.

Bei dem Monat Dezember nachschüssig kann es zu Irritationen kommen, da meist der Zahlungstermin auf den ersten Werktag im Monat Januar datiert wurde. Im Januar erhält man über die städtischen Stromanbieter (ich schreib mal städtisch, ist aber nicht ganz richtig) dann die Strom-End bzw. Jahresverbrauchsabrechnung. Diese wird irgendwann im Monat Januar zugestellt. Hierbei kann es dann zu einer Erstattung oder zu einer Nachzahlung oder Nullrechnung (wenn die Abschläge plus minus Null ergeben) führen. Dieser Verbrauch, wenn eine Nachzahlung z. B. ins Haus steht als auch eine Erstattung ist meist bis Mitte Februar zu entrichten.

Wenn du z. B. weißt, was du für einen Verbrauch hast durch die Ablesung, und du selbst hinzu z. B. eine Kalkulation (eine Art Hochrechnung deiner Kosten, Grundgebühr, Stromverbrauch inklusive 19 MwSt) aufstellst, dann weißt du, ob du z. B. für den Monat Januar den Abschlag leisten musst oder nicht, weil du z. B. mit einer Erstattung rechnest (diese hattest du evtl. selbst ausgerechnet). Mahnungen bleiben dann aus, weil du den Abschlag bei einer zu erwartenden Erstattung nicht gezahlt hattest und meist ist zeitgleich die Jahresabrechnung unterwegs. Manche bezeichnen diesen Vorgang als frei und manche andere meinen hier noch weitere freie Methode:

Zu dem Phänomen man muss einen Monat nicht zahlen, kann es wohl führen, welches du gehört hattest, da man nachschüssig für den Monat Januar nicht zahlen muss, ABER dieser ist in dem Endverbrauch auf der Jahresrechnung nicht enthalten nur indirekt vom 01.01.-31.12. und wurde bereits mit den monatlichen angepassten Zahlungen an den Stromanbieter angepasst. Dieser Monat Januar ist nachschüssig in der Kalkulation deiner nächsten Strom-Vorauszahlungen auf der Jahresendverbrauchsabrechnung enthalten bei den Zahlungsterminen, die demnächst neu für dich ermittelt worden.


sindbadkaroL  03.01.2017, 19:26

Korrektur: (es sollte richtig heißen) 3. Absatz ... ob du im Monat Januar nachschüssig für den Monat Dezember den Abschlag leisten musst oder nicht

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ja stimmt...im Januar muss man nicht zahlen,da die Jahresendabrechnung erstellt wird....so ist es zumindest bei mir

Totaler Unsinn , wähle bessere Informationsquellen , dann kannst das besser verstehen was gemeint ist . Da ist ein Sprachlapsus drin.

Viele Versorger ziehen in jedem zweiten Monat die Beträge ein = 2 . 4 . 6 . 8 . 10. 12  und verrechnen Überschuß oder Unterschuß der Vorauszahlungen mit der folgenden ersten im Folgejahr , also Februarrate .  Den Strom für Januar bezahlt man also auch .


Also bei uns wird jeden Monat gezahlt. Außer Du hast ein Guthaben, dass verrechnen wir dann mit dem ersten Abschlag nach der Rechnung. Aber dann hast Du ja auch gezahlt.

Da geht aus der Jahresrechnung des jeweiligen Anbieters hervor.