Hallo, ist es technisch möglich, daß ein eingebauter Stromzähler mehr anzeigt als tatsächlich verbraucht wurde?

3 Antworten

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1. Wer ist Messgerätebetreiber?

2. Hat der neu einegbaute Elektrizitätszähler eine Kennzeichnung mit einer nationalen Bauartenzulassung und einer gültigen Eichmarke oder einer gültigen MID-Kennzeichnung?

3. Hast Du schon in Erwägung gezogen, dass der ausgebaute Elektrizitätszähler evtl. zu wenig angezeigt hat?

4. Bei Zweifeln an der Messrichtigkeit von Messgeräten besteht die Möglichkeit, eine amtliche Befundprüfung gem § 39 MessEG und § 39 MessEV zu beantragen. Die Kostenfrage regelt sich nach § 59 MessEG.

Diese Befundprüfung wird durch Staatlich anerkannte Prüfstellen vorgenommen.

Günter


Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber

Misterblue75 
Fragesteller
 11.09.2016, 20:32

Ob der alte zu wenig angezeigt hat, weiß ich nicht. Der wurde letztes Jahr nach 15 Jahren ausgewechselt. Der neue wurde fachmännisch eingebaut und ist verplombt.

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Misterblue75 
Fragesteller
 11.09.2016, 21:01
@GuenterLeipzig

Meinst du mit Meßgerätebetreiber den Stromversorger? Es ist die Energieversorgung in Karlstadt Unterfranken.

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Misterblue75 
Fragesteller
 12.09.2016, 19:58
@Misterblue75

Ich muß mich berichtigen. Mein alter Zähler wurde im Juli ausgewechselt. Da hat er seit Sept 15 - Juli 16 3500 kw/h gezählt. Die Jahre vorher hatte ich immer zwischen 2300 und 2600 kw/h Verbrauch und das in 12 Monaten. Abgelesen wird im September. Der neue Zähler hat jetzt 120 kw/h Verbrauch in 2 Monaten -hält sich noch im Rahmen. Aber auf 12 Mon gerechnet habe ich jetzt 3620 Kw/h Verbrauch. Fürn Single-Haushalt zu viel. Ich weiß nicht, den alten Zähler kann man nicht mehr prüfen, da ausgewechselt.

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Meine Freundin ist damit seit 3 Jahren im Streit mit ihrem Stromverbraucher; da wünsch ich dir viel Erfolg und vor allem starke Nerven.... - beauftrage einen Elektriker, für deinen Verbrauch einen "Zwischenzähler" einzubauen; der mißt deinen tatsächlichen Verbrauch. Dann kannst du sehen, ob der vom Anbieter dasselbe angibt. "Gefühlsmäßig" ist nicht aussagefähig. Hast du andere Geräte angeschlossen? Und so weiter....


GuenterLeipzig  11.09.2016, 22:53

Ich versichere Dir, dass diese Vorgehensweise nicht gerichtsfest verwertbar ist.

Es wird ja schon bei der Frage spannend, wo Du einen solchen "Zwischenzähler" mit sämtlichen eichrechtlich relevanten Merkmalen herbekommen willst.

Achtung Falle: In den Baumärkten werden nach meinem Kenntnisstand nur ungeeichte Geräte verkauft!

Selbst wenn Dir die Beschaffung eines weiteren geeichten Zählers gelingt, ist das für den Vorgang nicht relevant, da dieser ja nicht im rechtsgeschäftlichen Verkehr sich befindet, vielmehr nur eine Betriebsmessung darstellt.

Eine Vergleichsmessung kennt das Eichrecht nur bei gleichbleibenden Partnern, d. h. wo es um große Leistungen und Energiegiemengen geht, die über bestimmten definierten Schwellwert liegen.

Im Einzelfall sind solche Messungen sogar von der Eichpflicht ausgenommen. Das aber wird auf Abnahmestellen im SLP-Segment nicht zutreffen, welches ich bei Dir vermute.

Die einzige gerichtsfeste Methode ist eine amtliche Befundprüfung des angezweifelten Zählers im rechtsgeschäftlichen Verkehr nach § 39 MessEG und § 39 MessEV, bei der auch die Einbausituation zu dokumentieren ist.

Günter

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Könnte es möglich sein das, von wem auch immer, Strom von deinem abgezapft wird? Wäre ja gar nicht so selten!

Solltest du mal überprüfen lassen oder aber, der neu eingebaute Zähler ist entzwei!?


Misterblue75 
Fragesteller
 11.09.2016, 18:08

Ja, das mit dem Abzapfen habe ich mir auch schon überlegt. Werde abundzu den Zähler überwachen.

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amdros  11.09.2016, 18:20
@Misterblue75

Alles ausmachen und kontrollieren! Eigenartig zwar, der neu eingebaute Zähler!?!?

Wenn du etwas feststellst, dann wende dich an deinen Stromversorger!

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