Haben Rollstuhlfahrer den selben Vorrang, wie Fußgänger an Zebrastreifen?
Ich frage es mich, denn Fahrradfahrende haben eben keinen Vorrang und müssen absteigen.
Also sollen Rollstuhlfahrer absteigen?
Natürlich nicht, aber es ist eben ein Fahrzeug.
Meinst du das ernst?😂
Ich meine es ernst, mein Bruder hat mir die Frage aus Witz gestellt, aber es hat mich jetzt sehr interessiert.
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto
Siehe §26 StVO
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
aber es ist eben ein Fahrzeug.
Nein, laut §24 Abs 1 StVO ist ein Schiebe- oder Greifreifenrollstuhl kein Fahrzeug.