Gutefrage scrapper?

2 Antworten

Sollte man dürfen. Du kannst ja mal das Gutefrage Team fragen:

team@gutefrage.net

L.g. Jan

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich weiß fast alles über GF, gerne teile ich mein Wissen 🤓

Wer soll's dir verbieten? Ist 'ne öffentliche Website. Hier kann jeder lesen und speichern was er lustig ist, das merkt niemand.


SusgUY446 
Fragesteller
 04.12.2023, 21:32

Darf man aber auch Nutzerprofile erstellen? Also z.b.

Nutzername1 {

Alter: 84

Bundesland: Berlin

Und so weiter

}

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LottoOtto99  04.12.2023, 21:32
@SusgUY446

Auch hier: Wer soll's dir verbieten? Du darfst öffentlich verfügbare Informationen aufschreiben, klar.

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ruhrgur  04.12.2023, 21:45
@SusgUY446

Ergänzend sei hier aber anzumerken, dass das natürlich nur für eine private Speicherung gilt. Auf sonstige Weise persönliche Daten verarbeiten oder fremdes geistiges Eigentum weiterverwenden, darfst du selbstverständlich nicht, ohne entsprechende Einwilligung der Betroffenen.

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SusgUY446 
Fragesteller
 04.12.2023, 22:12
@ruhrgur

Also darf ich nicht die leite online haben (frei zugänglich)?

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ruhrgur  04.12.2023, 22:22
@SusgUY446

Nein. Du darfst weder personenbezogene Daten ohne das Einverständnis der Betroffenen oder ein berechtigtes Interesse (z. B. wenn die Verarbeitung zu einer Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist, für wissenschaftliche Forschung, etc.) verarbeiten, noch darfst du fremde Inhalte, die die Schöpfungshöhe erreichen, (wie z. B. Antworten auf gutefrage) ohne die Zustimmung des Urhebers verbreiten.

In beiden Fällen hättest du mit zivilrechtlichen Konsequenzen (Abmahnung, Unterlassungserklärung, Klage auf Schadensersatz / Unterlassen) zu rechnen, in letzterem Fall auch mit strafrechtlichen Konsequenzen (siehe § 106 UrhG).

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LottoOtto99  04.12.2023, 22:40
@ruhrgur

Hä? Natürlich darf ich das. Wenn der User "krasserGFboy" hier schreibt, dass er 18 ist, dann darf ich mir aufschreiben "krasserGFboy ist 18" - gar kein Thema.

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ruhrgur  04.12.2023, 22:45
@LottoOtto99

Dir privat etwas auf einen Zettel zu schreiben ist auch kein Problem. Du darfst allerdings ohne berechtigtes Interesse oder explizite Einwilligung i. S. d. Art. 6 DSGVO keine personenbezogenen Daten (das sind z. B. auch Nutzernamen) verarbeiten, verbreiten oder veröffentlichen.

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LottoOtto99  04.12.2023, 22:46
@ruhrgur

Wenn jemand was öffentlich ins Internet schreibt, darf ich damit machen, was ich will.

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ruhrgur  04.12.2023, 22:48
@LottoOtto99

Nein, das darfst du eben nicht. Du hast dich ebenso wie jeder andere an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.

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LottoOtto99  05.12.2023, 16:28
@ruhrgur

Der Logik nach bist du verpflichtet, dir die Ohren zuzuhalten, wenn ich mit einem Megaphon durch die Straße fahre und mein Alter durch die Gegend brülle. Wenn jemand Dinge veröffentlicht, unterliegen diese nicht irgendeinem DSGVO-Schmarrn.

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ruhrgur  05.12.2023, 18:10
@LottoOtto99

Dein Vergleich ist ziemlich irrsinnig und deine Behauptung schlichtweg falsch. Wer Daten verarbeitet (unabhängig davon, woher er diese Daten bekommt) hat sich an die DSGVO zu halten. Die DSGVO gilt auch für frei verfügbare Daten, z. B. für Telefonbücher, Auskunfteien, Adressangaben in Impressen und eben auch für das Auslesen von Daten aus Webseiten.

Fremde Webseiten zu analysieren ist rechtswidrig. Eine Ausnahme besteht bspw. für das Trainieren von künstlichen Intelligenzen (es sei denn der Betroffene hat im Voraus in maschinenlesbarer Form widersprochen) sowie bei expliziter Einwilligung oder einem berechtigten Zweck (bspw. der Analyse zu wissenschaftlichen Zwecken oder im behördlichem Auftrag).

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