Grobes Fehlverhalten im Straßenverkehr anzeigbar?
Heute in einem kurvigen Waldstück (Landstraße) hat ein entgegenkommendes Auto einen entgegenkommenden LKW in der Kurve überholt. Ich wurde zur Gefahrenbremsung gezwungen und stand nahezu quer auf der Straße. Der überholende Fahrer ist einfach weitergefahren, aber ich hab das ganze auf der Dashcam gespeichert (sonst wird ja alles automatisch gelöscht). Kann ich das anzeigen? Nötigung, Gefährlicher Eingriff und und und?
6 Antworten
Ein Verstoß gegen § 1(2), 49 StVO i.V.m. § 24 StVG wäre es definitiv. Eventuell noch § 315c StGB.
Das kannst du anzeigen. Du musst auch nicht wissen, was genau die Übertretungen waren. Das können die aufnehmenden Polizisten dann schon einordnen. Die Aufnahme in Kopie würde ich mitnehmen, und den Polizisten zeigen, denn damit können sich die Polizisten ein Bild von der Situation machen, auch wenn später das Video keine Beweiskraft erlangen sollte.
Er wird ja wohl nicht mit Vorsatz so gefahren sein, sondern hat die nötige Sorgfalt beim Überholen missen lassen. Das zieht ein Bußgeld und Punkte nach sich. Du kannst das Video direkt an die Bußgeldstelle schicken.
Es ist nichts passiert, da du gut reagiert hattest. Die Aufnahmen sind zwar anschaubar, werden aber zur Strafverfolgung kaum benutzt. Wie gesagt nichts passiert. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist schwer nachzuweisen. Keiner kann sagen ob es vorsätzlich, leichtfertig oder gar nicht beabsichtigt war. Am Ende hatte er den Überholweg richtig eingeschätzt und du warst zu schnell. Dann steht Aussage gegen Aussage. Ist nicht der Mühe wert, da du EM Ende sagst: Zeit verrannt, nichts gebracht. Fahre weiter vorausschauend. Wenn es dieses Mal nicht geknallt hat, erwischt es ihn ein anderes Mal.
Mittlerweile werden sie eben schon zur Aufklärung von Straftaten genutzt. Das überholen eines LKWs in einem kurvigen Waldstück ist mindestens grob fahrlässig. Außerdem zeigt eine Dashcam ja auch die eigene Geschwindigkeit an, somit alles nachweisbar, da bei so einem gefährlichen Verhalten allgemeine Interessen dem Datenschutz vorgezogen werden. Nächstes mal sitz nicht ich im Auto, sondern vielleicht eine Mutter mit Kind wenn es knallt.
Ich verstehe schon deine Bedenken. Man kann aber nicht alles was aufgezeichnet wird verwenden.
Bitte, was ist an der Aussage "nicht fälschbare Aufzeichnung" falsch? Ich habe nirgends behauptet, dass das eine geeichte Messung wäre.
Es geht um die Anerkennung . Anerkannt wird was amtlich aufgezeichnet wurde. Das setzt voraus dass das Eichamt das Siegel angebracht hat und ein entsprechendes Protokoll vorliegt. Ein GPS Gerät ist nicht eichfähig, genau so wie ein Reifendruckprüfer von ALDI.
Da steht nicht Aussage gegen Aussage, er hat ja die Aufnahmen der Dashcam.
Ob sich der Entgegenkommen verschätzt hat oder es Absicht war, ist egal, strafbar ist Beides.
Da ja kein Unfall passiert ist, könnte der Andere ja weiterfahren
Allerdings ist eine Anzeige Zeitaufwendig, du musst wissen, ob du dir das antun willst. Bei der Bundeswehr würde uns immer geraten, eine Nacht drüber zu schlafen, bevor eine Beschwerde gestellt wurde
Kannst Du anzeigen, was genau das war, wird Dir die Polizei schon sagen.
Ja, aber darüber muss sich der Anzeigende keine Gedanken machen.