Gilt ein ,,gelöschter Artikel" auf Ebay Kleinanzeigen automatisch als ,,verkaufter Artikel"?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Unter Umständen ist es durchaus möglich das der Plattformbetreiber diese Daten ebenfalls mitzeichnet und übermittelt. Alleine schon um etwaige Ansprüche abzuwehren.

Grundsätzlich sind Plattformbetreiber nur verpflichtet eine Meldung zu erstellen wenn eine der beiden "magischen Grenzen" gerissen wurden. Jedoch sind den Betreibern für die Bewertung was sie alles als verkauft gelten lassen dürfen (gelöschte Artikel etc) relativ weite Grenzen gesetzt. Somit kann es durchaus möglich sein das du trotz nur 25 verkaufter Artikel dort als Meldepflichtig gelistet bist.

Aber:

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Marxlxelle 
Beitragsersteller
 24.02.2023, 14:38

Danke! Sie haben mir damit wirklich sehr weitergeholfen. ^^