Gilt dieses Schild eigentlich auch für Pferdekutschen?
Wenn an einer Brücke so ein Schild steht, gilt das eigentlich auch für Pferdekutschen? Ein Vierspänner + Kutsche bringt es locker auf über 2 Tonnen ...
10 Antworten
VZ 262 gilt für Fahrzeuge jeglicher Art.
Für jedes Fahrzeug. Also auch für die Kutsche. Es geht um das Gewicht. Völlig Wurst welches Fahrzeug das ist.
Denkst du, dass wenn eine Kutsche kommt, schnell zusätzliche Brückenpfeiler gebaut werden und die Längsbalken verstärkt werden, damit die Brücke unter der Kutsche nicht einbricht und danach werden die Verstärkungen wieder ausgebaut? Wenn der "Betreiber" der Brücke eine Statik bekommt, die besagt "lass mal lieber nichts drüber, was schwerer ist als...", dann stellt er ein solches Schild auf, um nicht wissend Unfälle in Kauf zu nehmen.
Kutschen zählen als Fahrzeug, bei uns. Auch Fahrräder sind.
Logischerweise auch für Kutschen. Die Brücke
darf nur mit 1.5t belastet werden. Ob das ein
Auto, eine Kutsche oder ein Nilpferd im besten
Mannesalter ist, spielt keine Rolle.