Gilt das Recht auf Eigentum als Kind gegenüber den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten?

6 Antworten

Wenn Du als Minderjähriger an einer Sache Eigentum erlangst, dann dürfen Deine Eltern diese Sache in Besitz nehmen. Dies folgt aus dem elterlichen Erziehungsrecht gem. § 1626 Abs. 1 BGB. Dir gegenüber haben sie ein sog. Recht zum Besitz. Das heißt, dass Du die Herausgabe der Sache nicht verlangen kannst.

Hierbei spielt es auch keine Rolle, auf welche Weise Du Eigentum erlangt hast, z.B. durch Erbe, infolge einer Schenkung von den Großeltern oder im Laden infolge eines Kaufs. Wenn Du dir eine Sache von Deinem eigenen Geld gekauft hast, können die Eltern sogar verlangen, dass der Vertrag rückabgewickelt wird, wenn Du sie vorher nicht gefragt hast.

Das elterliche Erziehungsrecht gilt solange, bis Du volljährig bist. Da wirst Du wohl noch ein paar Jaare durchhalten müssen ;)

Deine Eltern haben neben der Personensorge auch die Vermögenssorge. Egal ob du etwas mit "deinem Geld" gekauft hast oder es dir geschenkt wurde, deine Eltern dürfen dir den Gebrauch verbieten und den Gegenstand verwahren bis du volljährig bist. Ob das in jedem Fall sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Als erzieherische Maßnahme können sie die Nutzung von Handy bzw. Konsole etc. verbieten und Dir diese entziehen. Und es ist gleichgültig, ob Du diese Gegenstände von erspartem Geld gekauft hast, sie von Dritten oder Deinen Eltern geschenkt bekommen hast - sie bestimmen, ob Du sie benutzen darfst ( bis zur Vollendung Deines 18. Lebensjahres ).

Ja, deine Eltern dürfen dir die Sachen wegnehmen bis du 18 bist.

Egal wer die Sachen gekauft hat. Die Eltern haben das Recht auf Erziehungsmaßnahmen. Da ist dein Recht auf Besitz untergeordnet!!