Gewährleistungsfall nach Autokauf?
Ende April habe ich mir ein gebrauchtes Auto (Mercedes S205 200d, BJ 2019, 130.000km gelaufen) von einem Händler gekauft, der vor der Übergabe noch einen neuen TÜV bekommen hat.
Bei der Probefahrt ist beim Bremsen bereits ein Ruckeln der Bremse aufgefallen, was dem Verkäufer mitgeteilt wurde. Dieser hat gesagt, dass die Bremsen nur mal wieder richtig freigebremst werden müssen.
Inzwischen bin ich mit dem Auto 1500km gefahren und das Ruckeln ist immer noch da. Inzwischen war ich in einer Werkstatt, die festgestellt haben, dass die Bremsscheiben eine Unwucht haben und ich neue Bremsscheiben benötige.
Bremsen sind ja normalerweise Verbrauchsmaterial und kein Gewährleistungsthema. ABER da der Mangel ja bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand UND da ich das Auto ja erst vor kurzem gekauft habe wollte ich wissen, ob man den Händler da doch in die Pflicht nehmen kann?
2 Antworten
Der Mangel war ja auch dir bekannt und du hast das Fahrzeug ja mit dem Mangel gekauft, wurde das Verhalten der Bremsen denn im Kaufvertrag aufgenommen oder steht dort „alles in Ordnung“?
Das Verhalten der Bremsen wurde nicht im Kaufvertrag aufgenommen. Für dieses Verhalten hatte ich ja anfangs noch Verständnis und war überzeugt, dass es weggehen wird.
Du hast den Wagen samt bekanntem Mangel gekauft, von daher wird es schwierig da recht zu bekommen
tja,du hättest trotzdem auf neue bremsen bestehen können oder was anderes kaufen...
Da er einen neuen TÜV bekommen hat, bin ich nicht davon ausgegangen, dass mit dem Bremsen etwas größeres ist
Und dennoch hättest du auf neue bremsen bestehen sollen...letztendlich ist es eine verhandlungssache mit dem Händler, aber wenn er sich quer stellt ist er raus...
Inzwischen bin ich bisschen schlauer. Da der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bekannt war, greift die Sachmängelhaftung und der Händler ist fällig
Kann ich mir zwar nach dem beschriebenen eigentlich nicht vorstellen, aber gut,dann hast du glück gehabt
Dort sind ja Käufer und Verkäufer davon ausgegangen, dass die Bremsen nur nochmal richtig freigebremst werden müssen