Geschlecht durch Selbstbestimmungsgesetz "streichen" und trotzdem trans sein?
(Ist vielleicht eine merkwürdige Frage, aber egal.)
Also, ich habe gelesen, dass man durch das neue Selbstbestimmungsgesetz sein Geschlecht streichen kann, also dann quasi kein Geschlecht hinter seinem Namen stehen hat. Das macht ja Sinn für Non-binäre Menschen.
Meine Frage ist jetzt, wenn man jetzt beispielsweise als Mann geboren wurde und sein Geschlecht dann auf Papier streichen lässt und einen neuen, neutralen Namen wählt, kann man dann trotzdem eine Transfrau werden mit der Unterstützung des Staates oder gibt es da dann Probleme, weil man ja sein Geschlecht schon gestrichen und nicht zu weiblich geändert hat?
3 Antworten
Für eben solche Fälle, wenn man zb zuerst dachte, man sei nichtbinär und später sagt, man ist doch binär trans - oder auch andersrum - ist ja die Sache gedacht, das man nach einem Jahr Frist nochmal was ändern kann.
Und, wenn es um die Krankenkassen geht: Die haben bisher auch haufenweise Anträge auf Kostenübernahme für Geschlechtsangleichende Maßnahmen bewilligt, bei denen ein maskuliner Name und 'Herr XY' stand, wenn eben die medizinischen Maßnahmen vor der rechtlichen Änderung kamen. Wie es bei den meisten war, auch international, da viele Länder verlangen, das man medizinische Maßnahmen gemacht haben muss, bevor man rechtlich etwas ändern darf.
Also, wenn nichts übernommen wird, sollte es nicht daran liegen.
Du kannst auch als trans Frau den Eintrag streichen lassen, das sagt ja nix aus.
Und nein, es würde dich nicht behindern, diese Prozesse hängen nicht voneinander ab.
Möglich sind „weiblich“, „männlich“, „divers“ und „keine Angabe“.
Die Änderung im Personenstandsregister beeinflusst nicht eine medizinische Behandlung und eine körperliche Transition.