Geräte von zuhause in der Schule betreiben?
Hallo.
In der Schule habe ich in unser Klassenzimmer ein paar Geräte gestellt, Kaffeemaschine, Ventilatoren, Kühlbox und ein Klimagerät.
Jetzt ist es ja so, dass man dafür dann eine Abnahme braucht und letztes Jahr war diese Abnahme aber das Klimagerät kam erst dieses Jahr zum Klassenzimmer dazu. Der Konrektor meinte dass es nicht erlaubt wäre alles ohne Siegel zu betreiben, aber der Hausmeister hat zu mir gesagt "Wenn in dem Jahr keine Abnahmeprüfung ist, kannst die Teile einfach laufen lassen, denn wenn keine Prüfung auch kein Ergebnis".
Wer liegt hier richtig? Nächste Prüfung ist erst in 2024(also alle 2 Jahre).
Ich bedanke mich für alle Antworten.
5 Antworten
Gehen wir den anderen Weg: die Schule kauft einen neuen Beamer - der muß nicht im Schrank stehen bis die nächste Prüfung Elektrogeräte erfolgt. Wäre in Anbetracht Garantie eine relativ unsinnige Entscheidung.
Bei einem neuen Gerät - hat der Hausmeister Recht. Das Wort des Direktor wiegt aber mehr
Bei uns sind daher sämtliche privaten Kaffeemaschinen, Heizgeräte, Kühlgeräte... verboten unter Androhung von Schadenersatz bei Mißachtung. Die Kosten für das Prüfen der privaten Geräte kann zu einer Beanstandung der Kassenprüfung führen und entspricht nicht den Compliance Regeln.
Willst du also nicht riskieren, dass die anderen Geräte wieder entfernt werden müssen - würde ich hier nicht diskutieren. Maximal noch überlegen, ob du dieses Zertifikat selbst bezahlst und entsprechend dem Rektor nachweist.
Für die Beantwortung ist allerdings die Stellungnahme des vom AG bestellten Arbeitsschutzbeauftragten einzuholen.
Es geht dabei um Haftungsfragen, wenn dein Gerät (ohne Siegel und Genehmigung) zu brennen anfängt und die Schule niederbrennt, wirst Du dich wundern, wer so alles auf der Matte steht und Geld möchte.
nachdem der Rektor für die Schule die Verantwortung hat ist er Weisungsbefugt.
Auch neue Geräte müssen vor Inbetriebnahme auf die Sicherheit geprüft werden und ohne Plackette dürfen die nicht inbetrieb genommen werden
Ohne gültige DGUV V3-Plakette und Dokumentation darfst Du kein Elektrogerät am Arbeitsplatz betreiben, das schreibt die Berufsgenossenschat so vor. Wenn die Schule sich neue Geräte anschafft, dann müssen diese auch erst gelistet und geprüft werden - notfalls durch separaten Auftrag an einen Elektrobetrieb.
Grundsätzlich ist es jedoch nach der Vorschrift so geregelt, dass neu gekaufte Geräte (Kaufbeleg vorhanden?) schon vom Hersteller geprüft wurden und daher erst frühstens nach einem Jahr wieder geprüft werden müssen, bei Bürogeräten erst nach zwei Jahren, was im Schulbetrieb wohl eher zutrifft. Wenn man also alle neuen Geräte einfach bei der Schule anmeldet können sie dann ja bei der nächsten Prüfung mit geprüft werden, als Prüfer sehe ich ja auch alle in einem Raum vorhandenen genutzten Geräte und muss sie daher ohnehin alle mit überprüfen.
Wenn man es jetzt ganz genau nehmen möchte kann man seine Geräte auch zu einem Elektrobetrieb mitnehmen, der den so genannten "eCheck" anbietet, der kann dann jedes einzelne Gerät durchmessen und ein Prüfprotokoll nach VDE 0702 erstellen, mit diesem Dokument wäre man dann absolut auf der sicheren Seite, aber das wird wohl auch Kosten verursachen die nicht jeder zahlen möchte.
Zusätzlich ist es aber grundsätzlich wichtig, alle nicht genutzten Elektrogeräte im Arbeitsbereich nach Arbeitsende aus der Steckdose herauszuziehen, damit hat man sich schon mal sehr gut gegen Haftungsfragen abgesichert.