Geld auf Fiverr verdienen - was beachten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken.

Liegt die Genehmigung vor musst du, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.

Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?

Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Natürlich weiß ich, dass ich noch nicht 18 bin und das ganze über meine Eltern laufen muss.

Dann wärst du bestenfalls der Angestellte deiner Eltern, da es aber dein Gewerbe ist musst du dieses auch anmelden.

Zählt das nicht als "FREIBERUFLICH"? Fiverr ist ja eine Freelancing Plattform...

Alle anderen Tätigkeiten, die nicht in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführt sind oder zu den "ähnlichen Tätigkeiten" zählen, sind gewerblich, wenn sie nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören. Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

Einen der aufgeführten Berufe führst du nicht aus, du bist bestenfalls künstlerisch tätig. Nach Auffassung der Rechtsprechung wird das Wesen der Kunst als eigenschöpferische Leistung gesehen, in der sich eine individuelle Anschauungsweise und besondere Geltungskraft widerspiegelt, und die eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht.

Sofern also die Beauftragung nicht die eigenschöpferische Leistung beschränkt bzw. ein konkretes Vorgehen/einen konkreten Kundenwunsch vorgibt, können solche Auftragsarbeiten dem Grunde nach als künstlerische, mithin selbständige Tätigkeiten angesehen werden - sofern es sich nicht um Gebrauchskunst handelt.

Gerade das Bearbeiten des Materials für Dritte nach Auftrag (Auftragsarbeit) wird dem nicht gerecht, so dass eine Einstufung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfolgt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
...und das ganze über meine Eltern laufen muss....

Das Ganze "läuft" nicht über Deine Eltern, sondern es ist dann alleine das Gewerbe Deiner Eltern.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Und sie haften dann mit ihrem Privatvermögen für alles, was Du dann dort anstellst und für jeden Fehler, den Du dann machst uns sie zahlen dann die Steuern auf die Einnahmen.

Beispiel gefällig?:

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Deine Eltern mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Und jetzt zeig das bitte mal Deinen Eltern und frag sie, ob sie immer noch zu einer Gewerbeanmeldung bereit sind.