Gehaltskürzung Azubis?

4 Antworten

Nach dem entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei einer Erkrankung das Entgelt für 6 Wochen weiterzuzahlen. Schwierig wird es dann, wenn es mehrere kürzere Erktankungen gibt, die in der Summe über 6 Wochen hinausgehen.

Dann erkundigt sich der Arbeitgeber bei der Krankenkasse, ob eine akute Erkrankung mit einer Vorerkrankung zusammenhängt. Wenn die Kasse keine Bescheinigungen vorliegen hat, kann sie das weder bestätigen noch widerlegen. Der Arbeitgeber wird also diese Erkrankungen zusammenzählen und nach 6 Wochen die Entgeltfortzahlungen kappen. Und der Arbeitnehmer kann das nicht widerlegen.

wenn die Krankenscheine nicht bei der Krankenkasse vorliegen, im Betrieb allerdings schon.

Aus diesem Grund zweifelt Dein AG erst einmal die Echtheit Deiner Krankmeldung an.

Hast Du schon einmal bei Deinem Arzt nachgefragt, warum diese nicht vorliegen? Bist Du bereits in einem Bereich der Krankschreibung, welche 6 Wochen überschreitet?

chelllyyy 
Fragesteller
 29.05.2022, 20:23

Ich war nicht 6 Wochen am Stück krank sondern immer mal wieder und habe somit die 6 Wochen erreicht.

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Bertha2701  29.05.2022, 20:25
@chelllyyy

In diesem Fall hat Dir @ Altersweise dies Frage schon sehr sehr gut beantwortet. Lies es Dir mal genau durch.

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Familiengerd  29.05.2022, 20:35
@chelllyyy
sondern immer mal wieder und habe somit die 6 Wochen erreicht

Und woher soll der Arbeitgeber wissen, ob er noch Lohnfortzahlung leisten muss?

Denn nur die Krankenkasse kann ihm mitteilen, ob die 6 Wochen "voll" sind, weil es immer die gleiche Erkrankung war, oder noch nicht, weil es verschiedene Erkrankungen waren.

Darum braucht auch die Krankenkasse zwingend diese Bescheinigungen.

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Familiengerd  29.05.2022, 20:29
Aus diesem Grund zweifelt Dein AG erst einmal die Echtheit Deiner Krankmeldung an.

Wie kommst Du denn darauf? Das hat mit der "Echtheit" überhaupt nichts zu tun,die die ist durch die erfolgte - davon kann man hier ausgehen - Vorlage beim Arbeitgeber nachgewiesen.

Es geht darum, dass der Arbeitgeber nur dann von der Krankenkasse informiert werden, ob er - wenn der Arbeitnehmer mehrmals erkrankt ist - noch Lohnfortzahlung zu leisten hat oder nicht, wenn die Bescheinigungen mit den Diagnosen der Krankenkasse auch vorliegen.

Ohne diese Voraussetzung kann der Arbeitgeber gegebenenfalls die Lohnfortzahlung verweigern.

warum diese nicht vorliegen?

Wohl deshalb, weil der Fragesteller sie nicht eingereicht hat. Denn das elektronische Verfahren über den Arzt ist bei weitem noch nicht etabliert.

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Bertha2701  29.05.2022, 20:38
@Familiengerd

Zur Lohnfortzahlung wegen der 6 Wochen hatte ich ja bereits meine Nachfragen oben gestellt, was auch erst dann beantwortet wurde.

Zu ersterem kam mir der Gedanke, das der AG ( nur rein wegen der Aussage Krankmeldungen liegen nicht bei KK vor) vermutet, dass die vorgelegten Krankmeldungen eventuell gefälscht sein könnten und er deswegen die Zahlung , wegen der Vermutung des unentschuldigten Fehlens zurück hält ( sage mal vergleichbar wie im Fall einer Verdachtskündigung).

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Bertha2701  29.05.2022, 20:44
@Familiengerd

Sorry konnte es dem anderen Kommentar nicht mehr hinzu fügen, war etwas zu langsam:

Wohl deshalb, weil der Fragesteller sie nicht eingereicht hat. Denn das elektronische Verfahren über den Arzt ist bei weitem noch nicht etabliert.

Es gab eine Übergangsphase bis Ende 2021 , seit Januar 2022 ist dies Pflicht. Also eher unwahrscheinlich, dass dies der Hintergrund sein könnte. Selbst bei uns hier hat dies bereits jeder Arzt. Wenn dann würde ich nur noch von wenigen Ausnahmen ausgehen.

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Familiengerd  29.05.2022, 21:36
@Bertha2701
seit Januar 2022 ist dies Pflicht.

Das ändert nichts daran, dass zahllose Praxen dazu noch nicht in der Lage sind, weil entweder die technische Ausrüstung (noch) nicht vorhanden ist oder die Software "hakt".

dass die vorgelegten Krankmeldungen eventuell gefälscht sein könnten

Das ist jetzt aber etwas sehr viel (und auch unbegründete) weit hergeholte Spekulation.

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Bertha2701  29.05.2022, 21:53
@Familiengerd
Das ist jetzt aber etwas sehr viel (und auch unbegründete) weit hergeholte Spekulation.

Hat es es alles schon gegeben( endete halt mit einer fristlosen Kündigung) , weit hergeholt war es bei diesen Angaben nicht, aber natürlich war es nur eine Vermutung oder wie Du sagst Spekulation.

Also ich kenne nicht eine Arztpraxis, in der dies noch nicht umgesetzt wurde . Gut aber dies heißt ja nicht, dass Du nicht welche kennst.

Aber hättest Du mal eine Verlinkung zu konkreten Zahlen, würde mich mal interessieren. Ich habe nämlich nur am Rande mitbekommen, dass sich die Umsetzung bezüglich der Krankenkasse an den AG verzögert.

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Familiengerd  29.05.2022, 22:37
@Bertha2701
Laut Bundesgesundheitsministerium werden derzeit (März 2022) gut 20 Prozent der Bescheinigungen elektronisch von den Praxen an die Kassen übertragen. Das geschieht über die so genannte Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen.

(Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/gesundheit-pflege/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-eau-startet-spaeter-65488#:~:text=Die%20Krankschreibung%20f%C3%BCr%20gesetzlich%20Versicherte,dem%201.%20Oktober%202021%20sein )

Stand März 2022 werden also nur gut 20 % der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von den Arztpraxen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt!

Nebenbei: Genau so "mau" sieht es mit dem eRezept aus.

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Nein, das ist dem Betrieb auch egal ob die bei der KK vorliegen oder nicht.

chelllyyy 
Fragesteller
 29.05.2022, 20:12

Mir wurde von meinem Betrieb nämlich gesagt, dass mein Gehalt gekürzt wurde, weil die Krankenscheine bei der KK nicht vorliegen.

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Antitroll1234  29.05.2022, 20:15
@chelllyyy

Nach 6 Wochen wenn es um Krankengeld durch die KK geht, wird die Nichtvorlage zur Nichtzahlung führen. Damit hat aber der Betrieb nichts mit zu tun.

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Familiengerd  29.05.2022, 20:15
das ist dem Betrieb auch egal

Ganz sicher nicht!

Denn nur dann, wenn auch die Krankenkasse die Bescheinigungen vorliegen hat, kann der Arbeitgeber von ihr informiert werden, ob er - wenn der Arbeitnehmer mehrmals erkrankt ist - noch Lohnfortzahlung zu leisten hat oder nicht.

Ohne diese Voraussetzung kann der Arbeitgeber gegebenenfalls die Lohnfortzahlung verweigern.

Nach 6 Wochen

Das setzt aber voraus, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt, und das ist dann nicht nachvollziehbar.

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Ob Durchschläge Deiner AU-Bescheinigungen Deinerseits an Deine KK weitergeleitet wurden oder nicht geht Deinen Ausbildungsbetrieb absolut nichts an.

Familiengerd  29.05.2022, 20:19

Das ist schlicht und einfach falsch!

Denn nur dann, wenn auch die Krankenkasse die Bescheinigungen vorliegen hat, kann der Arbeitgeber von ihr informiert werden, ob er - wenn der Arbeitnehmer mehrmals erkrankt ist - noch Lohnfortzahlung zu leisten hat oder nicht.

Ohne diese Voraussetzung kann der Arbeitgeber gegebenenfalls die Lohnfortzahlung verweigern.

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wilees  29.05.2022, 20:20
@Familiengerd

Aber nur im Falle einer solch vorliegenden längeren / mehrmaligen Erkrankung und nicht jetzt im Vorhinein.

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Familiengerd  29.05.2022, 20:25
@wilees
nicht jetzt im Vorhinein

Und wo steht etwas von "im Vorhinein"?

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