Gefährliche körperverletzung durch schreckschuss Pistole folgen?
Hey, erstmal im voraus, es geht nicht um mich sondern meinen besten Freund. Dieser hatte eine körperliche Auseinandersetzung vor 4 Monaten. Die Beteiligten waren er, sein Freund und die zwei Konkurrenten. Im Laufe der Schlägerei zwischen der Gruppe hat er eine schreckschuss gezogen und damit den "Gegner" geschlagen (warum auch immer, geschossen wurde nicht) . Die Promille Werte in der Gruppe kenne ich nicht genau jedoch waren alle alkoholisiert und mein bester Freund hatte jedoch nur einen Wert von 0,4. Jetzt muss er zur Polizei demnächst und eine Aussage machen. Er ist 19 Jahre alt Schüler und nicht vorbestraft. Weiß jemand was auf ihn zu kommen kann, da ich mir echt Sorgen mache?
5 Antworten
Steht im jeweiligen Gesetz, die Frage ist ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird.
Wenn Erwachsenenstrafrecht dann: https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
Hallo Lolilolrop,
Also zuerst einmal werden sich die Schisser alle selbst anzeigen .
Die 2 "Konkurrenten" dein Freund und dessen Freund und dein Freund dessen Freund die 2 Konkurrenten.
Was im Grunde schon Mal lächerlich ist, da ihr anscheinend alle an der Schlägerei Schuld seid.
Vermutlich wird eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung auf deinen Freund zukommen.
Die Frage ist nur, ob das Gesetz den "Waffengebrauch " also Notwehr sieht oder nicht. So wie du das Ganze hier schilderst, sieht es nicht danach aus.
Im schlimmsten Fall ein paar Jahre Gefängnis, ( wovon ich nicht ausgehe) oder eine Freiheitsstrafe von ein paar Monaten, evtl auch auf Bewährung ausgesetzt.
Ich hoffe ich konnte dir deine Frage beantworten, wenn ja würde ich mich über ein "Danke" freuen.
Gruß DayX19
Das kommt darauf an, wie dieser Sachverhalt zustande kam und genau abgelaufen ist. Was genau auf ihn zukommt lässt sich noch schlechter sagen, das hängt schon davon ab, ob bei einer etwaigen Verurteilung das Jugendstrafrecht angewendet wird, was bei einem 19-Jährigen im Ermessen des Gerichts läge.
Hallo,
Ist Ihr Freund zuvor bereits polizeilich in Erscheinung getreten? Hat er einen entsprechenden Waffenschein für die Schreckschusspistole?
Nur einmal wo die Anzeige jedoch fallen gelassen wurde, und nein hat er nicht
Der Richter wird eine gerechte Strafe finden.
Interessant. Alle lügen, nur der FS sagt die Wahrheit=