Kann man mit dieser Vorgeschichte noch ein Waidmann werden?
Servus,
darf man einen Jagdschein machen wenn man vorbestraft ist?
Ein Bekannter überlegt den Jagdschein zu machen.
In seiner Wohnung wurde vor Jahrzehnten, eine Schreckschusspistole sichergestellt.
Pistole im Pistolenkoffer, Magazin war NICHT in der Pistole und nicht geladen aber lag zusammen mit losen Schreckschuss- und CS- Patronen mit im Koffer.
Seine komplette Familie jagd ...
3 Antworten
Seine komplette Familie jagd ...
Dann sollten sie ihm auch die rechtlichen Anforderungen sagen können, ab wann er (nicht mehr) zur Jägerprüfung zugelassen wird. Das haben die nämlich alle mal bei der Jägerausbildung gelernt. 😉
Zum Thema:
Das hängt einerseits von der Strafe ab, die er damals dafür bekommen hat und wie lange das genau her ist. Aber andererseits kann auch eine Rolle spielen, das es ein Delikt im Zusammenhang mit dem Waffenrecht war.
Man könnte ihm deshalb nach §5 Absatz 1 Punkt 2b WaffG die Zuverlässigkeit absprechen. Zitat (gekürzt auf die relevanten Teile):
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, (…) bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie (…) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden.
Das Beste wird sein, das er das vorher mit der zuständigen Behörde seiner Gemeinde klärt, ob die ihm noch eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilen.
Ob jemand mit einer bestimmten Vorgeschichte einen Jagdschein machen darf, hängt von den Gesetzen des jeweiligen Landes und den Umständen des Falls ab und es ist ratsam, sich an die zuständigen Behörden zu wenden um dies zu klären.
- Freiheitsstrafe
- Jugendstrafe
- Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen