Geburt in Deutschland aber wohnhaft in der Türkei?

2 Antworten

Das Kind ist dann kein Deutscher Staatsbürger wenn es hier zur Welt kommt. (Achtung...sie soll dran denken dass sie die Geburt usw. hier dann alles privat zahen müsste wenn hier was passiert. Rechnen ob sie das zahlen kann oder entsprechend mit Auslandskrankenversicherung vorsorgen)

Einreisen mit entsprechendem Visum könnte sie natürlich trotzdem.

Ein in Deutschland geborenes Kind auslaendischer Eltern erhaelt nur dann die deutsche Staatsangehoerigkeit durch Inlandsgeburt, wenn mindestens einer der auslaendischen Elternteile bereits seit mindestens 8 Jahren mit Aufenthaltstitel in Deutschland gelebt hat und im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts ist.

Also nein, das Kind wird die deutsche Staatsangehoerigkeit im von dir beschriebenen Fall nicht erhalten.