Geburt in Deutschland aber wohnhaft in der Türkei?
Hallo zusammen ,
meinte Tante aus der Türkei ist im sechsten Monat schwanger , wir wollten ihr schon längere Zeit Deutschland mal zeigen , Problem ist nun ihre Schwangerschaft.
Wie sieht das aus wenn man aus der Türkei nach Deutschland einreisen möchte als Tourist vorallem wenn man schwanger ist ? Ist das überhaupt möglich und was wenn Sie das Kind hier in Deutschland bekommt ? Ist das Kind dann Deutscher Staatsbürger?
2 Antworten
Das Kind ist dann kein Deutscher Staatsbürger wenn es hier zur Welt kommt. (Achtung...sie soll dran denken dass sie die Geburt usw. hier dann alles privat zahen müsste wenn hier was passiert. Rechnen ob sie das zahlen kann oder entsprechend mit Auslandskrankenversicherung vorsorgen)
Einreisen mit entsprechendem Visum könnte sie natürlich trotzdem.
Ein in Deutschland geborenes Kind auslaendischer Eltern erhaelt nur dann die deutsche Staatsangehoerigkeit durch Inlandsgeburt, wenn mindestens einer der auslaendischen Elternteile bereits seit mindestens 8 Jahren mit Aufenthaltstitel in Deutschland gelebt hat und im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts ist.
Also nein, das Kind wird die deutsche Staatsangehoerigkeit im von dir beschriebenen Fall nicht erhalten.