Gebühr für Ratenzahlung bei Inkasso mehrmals?
Folgende Situation.
Letztes Jahr kam ein Inkasso Unternehmen mit einer Forderung von knapp 100€ auf mich zu, wir haben natürlich eine Ratenzahlung vereinbart inklusive der Einigungsgebühr.
Jetzt hat sich das Inkassobüro dazu entschlossen die Vereinbarung zu kündigen und die restliche ausstehende Summe von ca 400€ komplett haben zu wollen.
Nach Rückfrage, wieso die Vereinbarung, trotz regelmäßiger Zahlung, 4 Monate vor planmäßiger Tilgung nun gekündigt wurde, wurde nun eine neue Rate verlangt und natürlich auch wieder eine Einigungsgebühr.
Die Frage ist, dürfen die eine Vereinbarung einfach kündigen und dann eine neue Gebühr verlangen um die Ratenzahlung fortzufahren?
Das kommt mir nämlich wie eine ekelhafte Masche vor um Leuten so eine Einigungsgebühr nochmals anzuknüpfen.
3 Antworten
Du hast den Vertrag erfüllt, somit kann die Inkassobude ihn nicht kündigen.
Lass Dich von der Bagage nicht verrückt machen. Zahle Deine letzten Raten und reagiere nicht auf das was da noch weiter kommt, egal wie finster die Drohungen sind. Nur wenn wirklich ein Mahnbescheid vom Gericht kommen sollte, musst Du dem widersprechen, es wird aber keiner kommen.
Wende dich mal an die Verbraucherzentrale. Die helfen dir für kleines Geld, wo ein Anwalt zu teuer ist.
Die prüfen dann gleich alles, auch die Gebühr an sich .
Ich kann dir leider nicht ganz folgen... due schreibst was über eine Forderung von ca. 100€ . Aber die Restsumme sei 400€. Wenn die Ratenzahlung ohne Verzug erfolgt , dann darf meiner Meinung nicht einfach Gekündigt werden.
Ah ok.. aber wenn du schreibst das die Ratenzahlung ohne Verzug erfolgt ist.. dann muss sich auch eine Inkassogesellschaft daran halten. Ich würde dem schriftlich Widersprechen. Zahl dann einfach so wie du es bis jetzt getan hast.
1000€* waren es. Null geschluckt.