Gebrauchtwagen zwingend direkt am Kauftag ummelden?
Hallo,
ich werde den derzeitgen Leasingwagen, den mir mein Arbeitgeber stellt, am 30.11. von der Leasinggesellschaft kaufen und dann nahtlos privat weiternutzen.
Der Wagen muss also auf mich umgemeldet werden, außerdem neuer Landkreis.
Direkt am 01.12. habe ich aber keine Zeit, zur Zulassungsstelle zu fahren, sondern erst ein paar Tage später.
Kann ich für ein paar Tage erstmal mit den aktuellen, nicht entsempelten Nummernschildern weiterfahren (für die Zeit ab dem 01.12. schließe ich aber schon mal die Kfz-Versicherung ab)?
Geht das?
8 Antworten
Du kannst für das Fahrzeug keinen Versicherungsvertrag abschließen, wenn es noch garnicht auf Deinen Namen umgemeldet ist. Die Sache muss Du mit der Leasinggesellschaft klären.
Der normale Weg ist hier, dass Du Dir von der Versicherung eine sogenannte eVB-Nummer holst. Das ist sowas wie ein vorläufiger Versicherungsschutz. Damit gehst Du zur Zulassungsstelle und meldest das Fahrzeug um. Erst danach kannst Du den Versicherungsvertrag unterschreiben. Solange das Fahrzeug aber noch auf dem Namen der Leasinggesellschaft angemeldet ist, musst Du mit dieser klären, ob der Versicherungsvertrag für das Fahrzeug noch besteht oder bereits gekündigt wurde.
Fahrzeugeigentümer ist die Leasinggesellschaft. Oder etwa nicht?
War, vielleicht, denn die hat verkauft.
Zuständig für die Versicherung ist aber nicht ein Eigentümer.
Die erste Fahrt ist durch die eVB-Nummer abgesichert, die Du von der Versicherung bekommst und bei der Zulassungsstelle vorlegst. Die Nummer kriegst Du ohne Vertragsabschluß, kannst sie sogar heutzutage online anfordern.
Nö, ist die erste Fahrt eben nicht.
Die Nummer bestätigt lediglich eine vorhande Haftpflichtversicherung.
Meine guten Kisten benötigen Kasko und weiteres, also muss da schon zuvor eine Absprache/Unterschrift her.
Ich weiß aber, dass viele ganz schlaue glauben, wenn der Unfallverursacher abhaut und der Schrotthaufen da liegt, einer das Geld schon holen wird.
Solange das Fahrzeug aber noch auf dem Namen der Leasinggesellschaft angemeldet ist,
angemeldet ist das Fahrzeug auf den Chef/Firma. der hat das Auto gemietet. Steuer/Versicherung trägt er selbst. Was hat da die Leasinggesellschaft mit zu schaffen?
Nein, das ist Fahren ohne Versicherungschutz und kann sehr sehr teuer werden. Sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann, vorgesehen. Und da zählt nicht das er Versichert ist und du aber mit dem Falschen Kennzeichnen weiter fährst .. das würde sogar nochmal richtig Ärger hinterher geben lg
oh man was für ein Nonsens.
Der Vertrag ist bis Ummeldung aktiv. er fährt mit zugelassenem und versichertem Fahrzeug.
Wieso kein Versicherungsschutz? Versicherung schließe ich doch für die ab 01.12. ab. Nur halt noch keine Ummeldung bei der Zulassungsstelle.
Für das jetzige Kennzeichen nicht, aber für den Wagen.
Ok und die melden das jetzige Kennzeichen aber noch nicht bis zum 30.11 beom versicherer ab ?
Er kauft ihn doch am 30.11 der leasing firma ab, wenn ich mein Auto verkaufe melde ich es doch auch ab...
Wie kann ein Geldgeber etwas abmelden?
Hier wird das Fahrzeug vom Halter nicht außer Betrieb gesetzt, also ist das Ding auch versichert und gut ist.
Wie nicht er, wer ist denn nun er?
Du solltest Deine Antwort löschen, weil sie nicht zutrifft, zudem falsch ist.
nicht möglich, eine Doppelversicherung ist ausgeschlossen. erst ab Ummeldung hast du einen neuen Vertrag.
für die Zeit ist noch die Vers. des AG´s in der Pflicht.
was machen da paar Tage noch aus?
Die Leasinggeselleschaft wird ihre Versicherung doch zum 30.11. kündigen, oder nicht.
dein AG ist Halter und zahlt Steuern und Versicherung. nicht die Leasingfirma. die stellt nur das Fahrzeug
Hast recht. läuft über den AG. Aber der wird doch zum 30.11. die Versicherung kappen.
nein, kann er nicht, die Kündigung erfolgt mit Ummeldung - darüber wird er vom Zoll/Versicherung benachrichtigt, und bekommt Beiträge erstattet, das wird taggenau abgerechnet.
Seit wann kann denn ein Geldgeber eine fremde Versicherung kündigen?
Und, wo sieht Dein Berater/Makler/Onliner jetzt ein Problem?
Mit der ersten Fahrt vom Hof ist doch die Versicherung auf Dich übergegangen.
Der Halter bzw. sein VN kann das Ding nicht kündigen, gehört ihm doch nicht mehr.
Wieso entstempelt? Das auto wird nicht entstempelt, wenn du woanders hinziehst oder es auf dich ummelden willst.
frag auf jeden Fall bei der Zulassungsstelle nach, ob du einen Termin brauchst. Einfach so vorbeifahren gibt es bei uns momentan nicht mehr
Natürlich werden die alten Kennzeichen entstempelt, wenn ich das Kfz in einem neuen Kreis anmelde.
Ja, aber erst dann, bis dahin kannst du das Auto ganz normal fahren
dann ja, aber nicht vorher :)) bis zur Ummeldung fährst du auf Kosten des AG´s.
Was bitte hat denn eine Leasinggesellschaft mit einem Halter zu tun, der verkauft hat?
Und nach der Zulassung erst unterschreiben ist der Witz des Jahres?
Die erste Fahrt muss doch so abgesichert sein, wie es benötigt wird.